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Unterstützen Sie die ambulante Versorgung psych. erkrankter Menschen in Ihrem Wahlkreis?

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Andreas Ewald
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Frage von Julia N. •

Unterstützen Sie die ambulante Versorgung psych. erkrankter Menschen in Ihrem Wahlkreis?

Sehr geehrter Herr Ewald,

als niedergelassene Psychotherapeutin aus DA wende ich mich mit großer Sorge an Sie. Die geplanten Einschnitte des GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetzes werden die schon massiv bestehenden Engpässe in der ambul. Versorgung im Kreis DA weiter verschärfen. Schon jetzt müssen viele Anfragende auf bis zu 1 Jahr Wartezeit vertröstet werden bei dem Wissen, dass unbehandelte psych. Erkrankungen zu Chronifizierung neigen und dann hohe wirtschaftl. Kosten bedeuten. Umgekehrt ist der Großteil meiner Pat. nach Psychotherapie wieder arbeitsfähig. Damit neben der Versorgung auch die Qualität unserer Arbeit erhalten bleiben kann, bitte ich Sie dringlich, sich den Änderungsvorschlägen des Gesundheitsausschusses anzuschließen und sich dafür einzusetzen,

• die extrabudgetäre Vergütung psychotherap. Leistungen nicht zu deckeln

• die Zuschläge für eine neue Kurzzeittherapie zu erhalten und

• insgesamt die ambulante Versorgung zu stärken

Herzlichen Dank!

Julia N.

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Antwort von BÜNDNIS 90/­DIE GRÜNEN

Sehr geehrte Julia N., 

vielen Dank für Ihre Frage und Ihr Engagement für die Psychotherapie in Deutschland. 

Ihre Sorgen bezüglich der Auswirkungen des GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz auf die psychotherapeutische Versorgung teilen wir GRÜNE vollumfänglich. Die vorgesehenen Eingriffe in die Vergütung psychotherapeutischer Leistungen sind aus unserer Sicht gesundheitspolitisch inakzeptabel und angesichts der bereits heute vielerorts unzumutbar langen Wartezeiten auf einen Therapieplatz sowie des steigenden Bedarfs an psychotherapeutischer Versorgung der völlig falsche Weg. 

Die geplante Budgetierung psychotherapeutischer Leistungen und die nun zusätzlich vorgesehene Streichung der gesetzlichen Vorgabe zu einer angemessenen Mindestvergütung würden den wirtschaftlichen Druck auf psychotherapeutische Praxen weiter erhöhen. Die Folge wären weniger Behandlungskapazitäten, längere Wartezeiten und eine weitere Verschlechterung der Versorgung für Menschen, die dringend auf psychotherapeutische Hilfe angewiesen sind. Wer hier spart, riskiert nicht nur mehr individuelles Leid, sondern langfristig höhere Kosten durch Chronifizierungen, stationäre Behandlungen sowie Arbeitsunfähigkeit und Frühverrentung.

Statt Kürzungen brauchen wir eine Gesundheitspolitik, die die psychotherapeutische Versorgung nachhaltig stärkt. Dazu gehören aus unserer Sicht insbesondere eine bedarfsgerechte Reform der Bedarfsplanung, eine bessere Versorgung von Kindern und Jugendlichen, eine Stärkung der Versorgung im ländlichen Raum sowie endlich eine verlässliche Finanzierung der psychotherapeutischen Weiterbildung.

Neben der inhaltlichen Kritik bereitet uns auch das parlamentarische Verfahren große Sorgen: Dass zentrale Änderungen von so großer Tragweite innerhalb kürzester Zeit beraten und beschlossen werden sollen, wird der Bedeutung dieses Gesetzes nicht gerecht. Gerade bei einem Vorhaben, das die gesundheitliche Versorgung so vieler Menschen unmittelbar betrifft, ist eine sorgfältige parlamentarische Beratung zwingend geboten. Alle Versuche meiner Kolleg:innen in der GRÜNEN Bundestagsfraktion, eine überhastete Abstimmung über das Gesetz vergangenen Freitag zu verhindern, sind leider gescheitert. Sowohl die eindringlichen Appelle an die Bundesregierung, das Gesetz von der Tagesordnung des Bundestages abzusetzen, als auch der Eilantrag von Janosch Dahmen beim Bundesverfassungsgericht wurden abgelehnt. 

Leider hat auch Hessen sich vergangenen Freitag im Bundesrat nicht für die Anrufung des Vermittlungsausschusses einsetzt. Als Oppositionsabgeordnete hatte ich leider keinen unmittelbaren Einfluss auf die Positionierung der Hessischen Landesregierung im Bundesrat, obwohl ich ihr Anliegen sehr unterstütze. Die Entscheidung in dieser Sache lag bei Gesundheitsministerin Diana Stolz sowie den tragenden Regierungsfraktionen von CDU und SPD.

Seien Sie versichert, dass wir GRÜNE im Hessischen Landtag – ebenso wie unsere Kolleg:innen auf Bundesebene – das weitere Verfahren, aufmerksam begleiten und uns weiterhin mit Nachdruck für eine verlässliche und bedarfsgerechte psychotherapeutische Versorgung einsetzen werden.

Mit freundlichen Grüßen
Andreas Ewald, MdL

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