Frage an Andreas Schwab bezüglich Jugend

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Andreas Schwab
CDU
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Frage von Jenny R. •

Frage an Andreas Schwab von Jenny R. bezüglich Jugend

Sehr geehrter Herr Dr. Andreas Schwab,
mein Name ist Jenny Rauscher, ich bin 16 Jahre alt und gehe auf die Mädchenrealschule Sankt Klara in Rottenburg am Neckar. Ich besuche die 10. Klasse und muss dieses Jahr meine Fächerübergreifende Kompetenzprüfung mit dem Thema Schwangerschaft und Schwangerschaftsabbruch in unserer Gesellschaft und Position der katholischen Kirche abhalten. Zu diesem Thema möchte ich verschiedene Stellungnahmen der Politikern bzw. Parteien einholen und vorstellen. Hierbei möchte ich besonders das Thema Schwangerschaftsabbruch hervorheben und kritisieren oder gutheißen. Nebenbei bitte ich Sie um eine ehrliche Stellungnahme Ihrer Person oder auch Partei. Ich bedanke mich im voraus Herzlich bei Ihnen für Ihre Zeit und Stellungnahme zu diesem umstrittenen Thema.
Mit freundlichen Grüßen,
Jenny Rauscher

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Sehr geehrte Frau Rauscher,

vielen Dank für Ihre Anfrage.
Ich bin der Auffassung, dass mit der Neuregelung, die der Bundestag 2009 verabschiedet hat, eine gute Lösung bei dieser, zugegebenermaßen äußerst schwierigen Frage, erzielt werden konnte.
Es geht dabei darum, sowohl Frauen in existenziellen Notlagen zu helfen, als auch Spätabtreibungen möglichst zu vermeiden. Schwangere, die sich in besonderen Belastungssituationen befinden, die zum Abbruch einer späten Schwangerschaft führen können, werden seither besser beraten und haben eine mindestens dreitägige Bedenkfrist.
Als Vater von vier kleinen Kindern wünsche ich keiner Frau, jemals vor der Frage zu stehen, ob sie sich für einen Schwangerschaftsabbruch entscheiden soll. Die Politik muss daher alle Anstrengungen unternehmen, Frauen in dieser Konfliktsituation zu helfen. Allerdings ist nach der Werteordnung des Grundgesetzes auch das ungeborene Leben geschützt, was ich für geboten halte, da der Embryo schon alle Eigenschaften für menschliches Leben in sich trägt.
Sofern nicht medizinisch induziert oder kriminologisch gerechtfertigt sind Schwangerschaftsabbrüche rechtswidrig. Das halte ich auch für richtig, sofern alles getan wird, um Schwangeren Beistand zu leisten und ihnen zu helfen, sich über die Auswirkungen ihre Entscheidung klar zu werden.

Ich hoffe, dass ich Ihnen mit meiner Antwort weiterhelfen konnte

mit freundlichen Grüßen
Andreas Schwab

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