Frage an Andreas Schwab bezüglich Gesundheit

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Andreas Schwab
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Frage von Achim Z. •

Frage an Andreas Schwab von Achim Z. bezüglich Gesundheit

Guten Tag Hr. Dr. Schwab!

Vor dem Hintergrund der bevorstehenden Anhörung zur Tabakrichtlinie der EU bin ich besorgt, dass die Meinung der Verbraucher durch Lobbyarbeit übergangen wird. Ganz besonders geht es dabei um die E-Zigarette, welche nach der neuen Richtlinie ebenfalls reguliert werden soll.
Meiner Meinung nach macht aber eine Regulierung der Nikotinhaltigen „Liquids“, zumal es sich um Tabakfreie Produkte handelt und beim Genuss keinerlei Verbrennung stattfindet, keinen Sinn. Außerdem soll der Nikotingehalt und die Abgabemeng auf ein so geringes Maß beschränkt werden, dass es keinem Raucher mehr möglich sein dürfte auf die weniger schädliche E-Zigarette zu wechseln. Durch Abgabemengen von 0,5ml wird die E-Zigarette langfristig vom Markt verschwinden und langjährige „Dampfer“ wieder zur wesentlich schädlicheren Tabakzigarette zurückkehren müssen.
Sind Sie schon über dieses Thema informiert? Können wir „Dampfer“ auf Ihre Unterstützung hoffen?
Bitte beachten Sie auch die vorhandenen Studien sowie die Fakten der IG-ED und deren kürzlich veröffentlichen offenen Brief.

Studiensammlung: http://www.rursus.de/docs/Fakten_zur_eZigarette_1.0.pdf
IG-ED: www.ig-ed.org
Brief: http://ig-ed.org/2013/02/offener-brief-der-ig-ed-anlasslich-der-expertenanhorung-zur-tabakrichtlinie-am-25-02-2013/

Es Grüßt

Achim Zwigart

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Sehr geehrter Herr Zwigart,

haben Sie vielen Dank für Ihre Anfrage vom 07.02.2013. Sehr gerne werde ich Ihre Argumente im Zuge der kommenden Beratungen im Europäischen Parlament intensiv prüfen und in meine Erwägungen miteinbeziehen.

Ganz allgemein ist zum Thema festzuhalten, dass sich die EVP-Fraktion, und auch ich persönlich, zu der im Dezember von der Europäischen Kommission vorgeschlagenen Richtlinie noch keine abschließende Meinung gebildet habe. In Kürze wird der federführende Gesundheitsausschuss des Europäischen Parlaments eine große öffentliche Expertenanhörung durchführen, bei der mit Sicherheit auch das Thema "E-Zigarette" zur Sprache kommen wird.

Den grundsätzlichen Bedarf zur Überarbeitung der bestehenden Gesetzgebung kann ich zunächst nachvollziehen. Die Kommission begründet ihre Revisionsentscheidung damit, dass die bestehende Richtlinie aus dem Jahre 2001 stammt und seitdem zum einen viele neue Produkte auf den Markt gekommen und zum anderen neue wissenschaftliche Erkenntnisse gewonnen worden sind, die in die EU-Gesetzgebung einfließen müssen. Darüber hinaus sind die EU-Staaten als Unterzeichner der EU-Rahmenkonvention zur Kontrolle von Tabakprodukten gesetzlich verpflichtet, entsprechende Regelungen zu implementieren.

Die überarbeitete Richtlinie soll einen funktionierenden europäischen Binnenmarkt (etwa durch einheitliche Kennzeichnungspflichten) in Kombination mit einem hohen Niveau an Gesundheitsschutz garantieren. Dabei soll es vor allem um den Schutz junger Menschen gehen, was ich unterstütze, da 70 Prozent der Raucher mit weniger als 18 Jahren anfangen. Allerdings ist auch zu beobachten, dass in Deutschland der Anteil von Rauchern unter 18 Jahren europaweit vergleichsweise besonders niedrig ist und beständig zurückgeht, obwohl es bei uns keine schockierenden Fotos auf der Packung gibt.

Ich hoffe Ihnen mit meinen Ausführungen geholfen zu haben und stehe Ihnen für Rückfragen gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen

Andreas Schwab

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