Frage an Andreas Schwab bezüglich Landwirtschaft und Ernährung

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Frage von Markus P. •

Frage an Andreas Schwab von Markus P. bezüglich Landwirtschaft und Ernährung

Sehr geehrter Herr Schwab,

wie ich den Medien entnehmen durfte, arbeitet die EU auf eine Zulassung von Monsanto Genmais hin. ( http://deutsche-wirtschafts-nachrichten.de/2013/11/07/gefahr-fuer-schmetterlinge-eu-stellt-weichen-fuer-gen-mais )

Andererseits müssen Honigernten wegen dem Genmais vernichtet werden (
http://deutsche-wirtschafts-nachrichten.de/2013/10/31/monsanto-zerstoert-honig-imker-muessen-jahres-ernte-vernichten/ )

Daher habe ich folgende Bitten bzw. Fragen:

* Können Sie bitte diesen Irrsinn einem Bürger erklären?
* Die Europäische Bevölkerung ist gegen Genmais. Trotzdem wird ihr der Genmais von der Kommision diktiert? Ist Europa nicht eine Demokratie?
* Der Verbot von Saatgutarten ( http://www.saveourseeds.org/dossiers/neue-eu-saatgutverordnung.html ) reduziert unsere Nahrungs- und ökologische Vielfalt. In Zusammenhang mit Monsanto hat dies doch ein sehr starkes Geschmäckle nach Korruption.

Mit freundlichem Gruß

Markus Pietrek

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Sehr geehrter Herr Pietrek,

vielen Dank für Ihre Frage und Ihr Interesse an meiner Arbeit. Die Diskussion um die Zulassung des Genmaises 1507 ist sehr umstritten und die Kompetenzen der zuständigen Entscheidungsträger auf nationaler sowie europäischer Ebene nicht auf den ersten Blick klar erkennbar.

Die
Verordnung (EG) Nr. 1829/2003 über genetisch veränderte Lebens- und Futtermittel und die
Richtlinie 2001/18/EG über die absichtliche Freisetzung von genetisch veränderter Organismen (GVO) in die Umwelt, legen das Verfahren zur Bewertung und Zulassung von GVO fest. Grundlage für die Entscheidung, ob genetisch veränderte (GV-) Lebensmittel in der EU zugelassen werden, bietet eine strenge wissenschaftliche Sicherheitsbewertung. Diese erfolgt durch die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA). Ziel dieser unabhängigen Bewertung ist es, mögliche – von GVO ausgehende – Risiken für die Gesundheit von Mensch und Tier sowie für die Umwelt zu erfassen. Mehr zur Sicherheitsbewertung und der Rolle der EFSA im Zulassungsverfahren finden Sie hier: http://www.efsa.europa.eu/de/topics/topic/gmo.htm .

Die Entscheidung, ob in Europa gentechnisch veränderte Pflanzen zugelassen und angebaut werden dürfen oder nicht, entscheidet aber nicht die EFSA, sondern die Mitgliedstaaten und die EU-Kommission. Die EU-Landwirtschaftsminister stimmen über die Zulassung einer GVO-Pflanze ab. Es bedarf einer qualifizierten Mehrheit um eine Zulassung zu verhindern. Qualifizierte Mehrheit bedeutet, dass jeder EU-Mitgliedstaat zwar eine Stimme hat, diese aber – je nach Bevölkerungsgröße – anders gewichtet wird. Sollten die EU-Landwirtschaftsminister für (oder eben nicht gegen) die EU-weite Zulassung stimmen, hat die Kommission das letzte Wort.

Die Landwirtschaftsminister der EU-Mitgliedstaaten hätten also die Zulassung des Genmaises 1507 verhindern können. Hierfür hätte es bei der Abstimmung im Februar eine qualifizierte Mehrheit bedurft. Diese kam aber nicht zustande. Deshalb liegt es jetzt an der Kommission, auf Basis der Untersuchungen der Behörde für Lebensmittelsicherheit EFSA, einen endgültigen Zulassungsentscheid zu fällen.

An dieser Stelle muss deshalb klar gesagt werden, dass die EU den Anbau von GVO keinesfalls diktiert, vielmehr sind es die EU-Mitgliedstaaten, die den Anbau am Ende möglich machen. Die Kommission ihrerseits hat sogar vorgeschlagen, die Zulassungsentscheidung komplett den Mitgliedstaaten zu überlassen. Interessanterweise lehnen diese die Verantwortung ab und bevorzugen, die Kommission die Rolle des schwarzen Peters spielen zu lassen.

Das Europäische Parlament seinerseits hat sich bereits 2012 klar gegen die Zulassung jener Maissorte ausgesprochen. Am 16. Januar 2014 hat das Parlament diesen Standpunkt bestätigt, indem es mit großer Mehrheit gegen die Marktzulassung von Genmais 1507 ausgesprochen hat. Bedauerlicherweise hat das Europäische Parlament jedoch kein juristisch bindendes Mitspracherecht in dieser Angelegenheit.

Bezüglich der von der Europäischen Kommission vorgeschlagene Novellierung der Saatgutverordnung 2013/0137 (COD): Ich teile Ihre Meinung, dass diese Verordnung die Saatgut-Vielfalt in Europa nicht in Frage stellen darf. Daher hat der federführende Ausschuss für Umweltfragen im Europäischen Parlament, den Kommissionsvorschlag im Februar zurückgewiesen. Ich bin zuversichtlich, dass das Plenum im März die gleiche Entscheidung treffen wird.
Bei Rückfragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen

Andreas Schwab

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