Frage an Andreas Schwab bezüglich Gesundheit

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Andreas Schwab
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Frage von Winfried M. •

Frage an Andreas Schwab von Winfried M. bezüglich Gesundheit

Sehr geehrter Herr Dr.Schwab,

vielen Dank für Ihre Antwort vom 01.03.08.

Als Apotheken(mit)besitzer in OHG-Rechtsform in Euskirchen erwächst Herrn MdB Dr.Bauer nun eine KONZEPT-Vorort-Konkurrenz seitens des DocMorris-Partner-Modells. Als MdB im Bundestagsausschuss "Gesundheit" ist ihm die
LandesKAMMERproblematik (K.d.Ö.R.) innerhalb der bundeseblichen Arbeitsgemeinschaft (GbR) namens ABDA-Konstrukt(BAK+DAV) und deren Polit-/Lobbyismus-Positionen bekannt. Ihnen, Herr Dr.Schwab auch ?
Die FAZ schrieb "Kette von unten"
http://www.apothekenforum.com/htm/abdaorg.html

Ihre Abgeordneten-Kollegin auf EU-Ebene, Frau
Hiltrud Breyer (Grüne) kennt "konkret" lt. ihrer Antwort via abgeordnetenwatch.de an mich die ABDA+DAV-Problematik (noch) nicht, Dr.Chatzimarkakis womöglich auch nicht.

Ist IHRER Meinung nach der Umsetzungsdruck 1.1.2009 der Bolkestein-Richtlinie den Mitgliedern des EU-Gesundheitsausschusses überhaupt bewußt ?
... oder voten diese womöglich im Fraktionszwang des EU-Rates aus National-Regierungen ?

Wie stehen SIE zu dem angedachten Kompromiß (statt EuGH-Urteil-2008) zwischen bisheriger e.K.-Vollhaftung einerseits und einer in Deutschland womöglich neueinzuführenden KG-Rechtsform für Apothekenbetriebstätten andererseits, worin die Komplementärstellung von einem Approbierten bekleidet werden MUSS ? ... in Anlehnung an bestehendes Österreich-Modell

Die Kernfrage lautet :
Kann der EU-vertraglich-formulierte "Schutz der Gesundheit" UNABHÄNGIG von pekuniären Haftungsfragen auch von NUR-Heilberuflern ( = z.B. Angestellten-Apothekern wie in bestehender 3-Filial-Erlaubnis) gewährleistet werden bei womöglicher Aufhebung des FremdBETRIEBSverbotes und bei womöglicher EU-Definition bzgl. einer "Standard"-Messlatte, die auch UNTER der derzeitigen deutschen Bedürfniss-Erwartung liegt (aus Sicht der DAV-Apotheker) ?

Unterscheiden SIE persönlich per definitionem zwischen Besitz einerseits und Eigentum/Betreiber andererseits, oder werten Sie wie die ABDA beides in einen Topf ?

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Sehr geehrter Herr Meyer ,

zunächst einmal: Die Änderung des ApoG hat mit der Dienstleistungs-Richtlinie nichts mehr zu tun, da der Gesundheitsbereich aus dem Anwendungsbereich der von Ihnen als "Bolkestein-Richtlinie" bezeichneten Vorschrift ausgeklammert wurde. Wir erwarten einen Gesetzgebungsvorschlag für den Gesundheitsbereich in wenigen Monaten.

Dass die Kommission Veränderungsbedarf sieht, war aber -wie gesagt- seit 2004 klar. Unklar ist nun, wie dieser Veränderungsbedarf "erledigt" werden kann, ohne den Spielraum der Bundesregierung auf den Apothekenbereich zu erhalten. Es werden hier inzwischen eine Reihe von Modellen diskutiert, die eine Antwort bieten. Diese Modelle sind mir auch teilweise schon -mal mehr mal weniger detailliert- vorgestellt worden. Im Endeffekt kann nur eine engere Zusammenarbeit zwischen den einzelnen Apothekenbetreibern dazu führen, dass eine echte Konkurrenz zu den Großhändlern entsteht. Ob dies nun durch den völligen Wegfall des Mehrbesitzverbotes geschieht, gleichzeitig aber nur Apotheker Eigentümer sein dürfen, oder ob Kapitalgesellschaften zugelassen werden - wie im Bereich der Rechtsanwälten, das muss am Ende der Deutsche Bundestag entscheiden. Da kann ich derzeit leider auch kein Modell hervorheben oder ein anderes zur Ablehnung empfehlen. Inwieweit unter den gegebenen Umständen dann ein Modell gewählt wird, das zwischen Betriebs- und Eigentumsvoraussetzungen unterscheidet oder beide verbindet, ist aus meiner Sicht daher offen.

Mein Eindruck war, dass dann, wenn die Kommission die Problematik des deutschen Apothekengesetzes nicht singulär behandeln kann, sondern mit weiteren Mitgliedstaaten, die sie allesamt vor dem EuGH verklagt hat, über eine Lösung verhandeln muss, die bestehen Erfolgsaussichten bestehen. Daher meine Anfrage im Dezember 2006, als das Vertragsverletzungsverfahren gegen Spanien, Österreich und Italien schon lief. Alle die dort verklagten Länder haben mehr oder weniger ähnlich gelagerte Probleme. Aufgrund der primären Zuständigkeit der Mitgliedstaaten kann die EU-Kommission hier nur Druck aufbauen, eine Lösung kann aber nur mit den Mitgliedstaaten gemeinsam gefunden werden.

Ich hoffe, Ihre Fragen damit beantwortet zu haben.

Freundliche Grüße nach Saarbrücken
Ihr Andreas Schwab

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