Bitte um Stellungnahme zur Verordnung (EU) 2025/40 (PPWR), ein europäischer Binnenmarkt sollte kleinen Unternehmen ermöglichen, weiter grenzüberschreitend tätig zu sein

Andreas Schwab (CDU/EVP) im Plenum
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Frage von Lilli R. •

Bitte um Stellungnahme zur Verordnung (EU) 2025/40 (PPWR), ein europäischer Binnenmarkt sollte kleinen Unternehmen ermöglichen, weiter grenzüberschreitend tätig zu sein

PPWR Vereinfachung und drastische Kostenreduzierung für Kleinst- und Kleinunternehmen. Kleine Unternehmen mit einem geringen Verpackungsaufkommen müssen besonders geschützt werden. Die extrem hohen administrativen Fixkosten (bis zu 25.000 EUR jährlich) stehen ansonsten schnell in keinem Verhältnis zur tatsächlichen Menge der in Verkehr gebrachten Verpackungen. Für kleine Unternehmen sollte deshalb ein deutlich vereinfachtes Verfahren gelten: reduzierte Datenfelder, vereinfachte Registrierung, geringere Meldefrequenz, vereinfachte Nachweispflichten, keine unnötigen Mehrfachregistrierungen und eine verhältnismäßige Gebührenstruktur. Ein europäischer Binnenmarkt sollte kleinen Unternehmen ermöglichen, grenzüberschreitend tätig zu sein – und sie nicht durch 27 unterschiedliche Registrierungs- und Compliance-Strukturen aus einzelnen Märkten verdrängen. Viele Unternehmen haben auf Grund der Verordnung ihre Geschäftstätigkeit schon aufgegeben.

Andreas Schwab (CDU/EVP) im Plenum
Antwort von CDU

Sehr geehrte Frau R.,

vielen Dank für Ihre Nachricht. Ich teile Ihre Einschätzung, dass Kleinst- und Kleinunternehmen mit einem geringen Verpackungsaufkommen bei der Umsetzung der EU-Verpackungsverordnung besonders entlastet werden müssen. Administrative Fixkosten von bis zu 25.000 Euro jährlich stehen in keinem Verhältnis zu den tatsächlich in Verkehr gebrachten Verpackungsmengen. Wenn Unternehmen deshalb ihre grenzüberschreitende Geschäftstätigkeit einschränken oder sogar einstellen, wird ein wesentliches Ziel des europäischen Binnenmarktes verfehlt.

Die Ziele der Verordnung  sind richtig. Ihre Umsetzung muss jedoch verhältnismäßig und praxistauglich sein. Gerade kleine Unternehmen benötigen daher vereinfachte Verfahren, weniger Datenfelder, geringere Meldefrequenzen, angemessene Nachweispflichten und eine mengenabhängige Gebührenstruktur.

Bereits im Winter 2025 habe ich mich hierzu gemeinsam mit weiteren Abgeordneten in einem Schreiben an Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen und Umweltkommissarin Jessica Roswall gewandt. Auch im persönlichen Austausch mit Kommissarin Roswall habe ich die Erfahrungen mittelständischer Unternehmen aus Südbaden eingebracht.

Gemeinsam mit der EVP-Fraktion setze ich mich für eine Entlastung bei der Bevollmächtigtenpflicht und den Verzicht auf unnötige Mehrfachregistrierungen ein. Perspektivisch sollten eine zentrale europäische Registrierung und eine gebündelte Meldung für mehrere Mitgliedstaaten ausreichen.

Die Kommission hat das Problem inzwischen teilweise erkannt. Sie hat vorgeschlagen, die Bevollmächtigtenpflicht für in der EU ansässige Unternehmen bis 2035 auszusetzen und die nationalen Registrierungs- und Meldeverfahren stärker zu vereinheitlichen. Für Unternehmen, die weniger als zehn Tonnen Verpackungen pro Jahr in einem Mitgliedstaat in Verkehr bringen, ist zudem ein vereinfachtes Meldeformat vorgesehen.

Diese Schritte gehen in die richtige Richtung, reichen aber noch nicht aus. Wir brauchen angemessene Bagatellgrenzen und eine deutliche Kostenreduzierung für Kleinst- und Kleinunternehmen. Der Binnenmarkt muss ihnen grenzüberschreitenden Handel ermöglichen – und darf sie nicht durch 27 unterschiedliche Registrierungs- und Compliance-Strukturen aus einzelnen Märkten verdrängen.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr

Andreas Schwab MdEP

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