Wegen PPWR müssen viele kleine Händler den Versand innerhalb der EU einstellen – das widerspricht dem Gedanken eines gemeinsamen Binnenmarktes und stärkt die großen Online-Händler. Warum?

Andreas Schwab (CDU/EVP) im Plenum
Andreas Schwab
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Frage von Nadine F. •

Wegen PPWR müssen viele kleine Händler den Versand innerhalb der EU einstellen – das widerspricht dem Gedanken eines gemeinsamen Binnenmarktes und stärkt die großen Online-Händler. Warum?

Weniger Verpackung und mehr Recycling – ein Ziel, das breite Zustimmung findet, auch unter Händlern.

Aber ist es wirklich verhältnismäßig, dadurch kleineren Händlern die wirtschaftliche Grundlage zu entziehen, in der EU grenzüberschreitend Handel zu betreiben?

Um in alle EU-Länder verschicken zu können, fallen nun Grundkosten von über 6000€ p.a. an – das übersteigt oftmals den Umsatz. Deswegen stellen jetzt reihenweise kleine Shops die Bestellmöglichkeit für EU-Länder ein. Für manche bedeutet dies sogar das Aus.

Aber auch für Konsumenten wird es schwieriger: woher bekomme ich jetzt ein bestimmtes Ersatzteil, wenn es mir nicht mehr zugeschickt werden kann? Wie kommen Handwerksbetriebe an Rohstoffe und Teile, wenn der Lieferant ebenfalls ein Handwerksbetrieb ist, der sich den EU-Handel nicht mehr leisten kann?

Wie ist das mit dem Europäischen Gedanken und dem Vorhaben des Bürokratieabbaus zu vereinbaren?

Andreas Schwab (CDU/EVP) im Plenum
Antwort von CDU

Sehr geehrte Frau F.,

vielen Dank für Ihre Frage. Ich teile Ihre Einschätzung, dass Kleinst- und Kleinunternehmen mit einem geringen Verpackungsaufkommen bei der Umsetzung der EU-Verpackungsverordnung besonders entlastet werden müssen. Wie Sie zu Recht hervorheben, leiden unter unverhältnismäßigen Anforderungen nicht nur die betroffenen Unternehmen. Auch für Verbraucherinnen und Verbraucher sowie für Handwerksbetriebe wird der Zugang zu Ersatzteilen, Rohstoffen und spezialisierten Produkten aus anderen Mitgliedstaaten erschwert. Damit entstehen neue nationale Hürden, obwohl der europäische Binnenmarkt den grenzüberschreitenden Handel gerade erleichtern soll.

Bereits im Winter 2025 habe ich mich hierzu gemeinsam mit weiteren Abgeordneten in einem Schreiben an Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen und Umweltkommissarin Jessica Roswall gewandt. Auch im persönlichen Austausch mit Kommissarin Roswall habe ich die Erfahrungen mittelständischer Unternehmen aus Südbaden eingebracht. Deshalb setze ich mich gemeinsam mit der EVP-Fraktion für weniger Datenfelder, vereinfachte Nachweise, geringere Meldefrequenzen, mengenabhängige Gebühren und den Verzicht auf unnötige Mehrfachregistrierungen ein. Perspektivisch sollten eine zentrale europäische Registrierung und eine gebündelte Meldung für mehrere Mitgliedstaaten ausreichen.

Die Europäische Kommission hat das Problem inzwischen teilweise erkannt und vorgeschlagen, die Bevollmächtigtenpflicht für in der EU ansässige Unternehmen bis 2035 auszusetzen. Zudem sollen die nationalen Registrierungs- und Meldeverfahren vereinheitlicht und digitalisiert werden. Für Unternehmen, die weniger als zehn Tonnen Verpackungen pro Jahr in einem Mitgliedstaat in Verkehr bringen, ist ein vereinfachtes Meldeformat vorgesehen.

Diese Schritte gehen in die richtige Richtung, reichen aber nicht aus. Eine pauschale Aussetzung der Bevollmächtigtenpflicht löst weder die hohen Fixkosten noch die unterschiedlichen Registrierungs-, Melde- und Finanzierungspflichten. Notwendig sind deshalb angemessene Bagatellgrenzen für KMU und ein schneller Übergang zu einheitlichen europäischen Verfahren.

Die Ziele der Verordnung (weniger Verpackungsabfall, mehr Recycling und eine funktionierende Kreislaufwirtschaft) sind richtig. Ihre Umsetzung muss jedoch verhältnismäßig und praxistauglich sein. Umweltschutz darf kleine Unternehmen nicht durch 27 unterschiedliche Registrierungs- und Compliance-Strukturen aus dem europäischen Binnenmarkt drängen.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr

Andreas Schwab MdEP

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