Warum haben Sie der Chatkontrolle zugestimmt, obwohl diese zuvor immer wieder scheiterte, und jetzt nur mit einem Verfahrenstrick kurz vor der Sommerpause durchgewunken werden konnte?
Laut Netzpolitik (https://netzpolitik.org/2026/eu-parlament-freiwillige-chatkontrolle-geht-mit-verfahrenstrick-durch/) setzte Parlamentspräsidentin Metsola den Vorschlag zur Chatkontrolle kurzfristig Ende Juni wieder auf die Tagesordnung, obwohl das Parlament die anlasslose Überwachung mehrfach abgelehnt hatte. Die Abstimmung fand heute (09.07.2026), kurz vor der Sommerpause, statt. Obwohl 314 Abgeordnete für die Ablehnung stimmten (276 Nein-Stimmen, 17 Enthaltungen), scheiterte diese, weil eine absolute Mehrheit von 360 Stimmen nötig gewesen wäre. Kritiker wie Konstantin Macher (Digitale Gesellschaft) sprechen von einem "miesen Verfahrenstrick gegen eine Mehrheit der Abgeordneten".
Ist es für Sie demokratisch, wenn Themen solange wiederholt werden, bis das gewünschte Ergebnis erreicht ist - selbst gegen den Willen der Mehrheit?
Sehr geehrter Herr H.,
der Darstellung, die sogenannte „Chatkontrolle“ sei kurz vor der Sommerpause mithilfe eines Verfahrenstricks durchgewunken worden, möchte ich widersprechen. Bei der Abstimmung ging es nicht um die Einführung einer neuen „Chatkontrolle“, sondern ausschließlich um die Verlängerung der bereits seit 2021 geltenden CSAM-Übergangsregelung.
Diese ermöglicht es Anbietern von Kommunikationsdiensten, auf freiwilliger Basis Darstellungen sexuellen Kindesmissbrauchs und Fälle von Grooming zu erkennen, zu melden und zu entfernen. Nachdem die Regelung im April ausgelaufen war, bestand hierfür eine Rechtslücke. Genau diese sollte mit der Verlängerung geschlossen werden, bis eine dauerhafte europäische Regelung beschlossen ist.
Auch das gewählte Verfahren war kein „Trick“. Nachdem eine Verlängerung im März aufgrund von Änderungen des Parlaments nicht zustande gekommen war, übermittelte der Rat dem Parlament seine Position erneut. Die anschließende zweite Lesung ist ein regulärer und ausdrücklich in den europäischen Verträgen vorgesehener Bestandteil des Gesetzgebungsverfahrens. Mir ist Außerdem ganz wichtig klarzustellen, dass die häufig verwendete Bezeichnung „Chatkontrolle“ die tatsächliche Funktionsweise der vorgesehenen Regelungen nur sehr verkürzt wiedergibt. Es geht nicht darum, pauschal die private Kommunikation aller Bürgerinnen und Bürger zu überwachen oder sämtliche Nachrichten anlasslos mitzulesen.
Ich habe die Verlängerung unterstützt, weil ich es für falsch halte, bestehende Möglichkeiten zur freiwilligen Erkennung und Meldung von Kindesmissbrauchsdarstellungen ersatzlos entfallen zu lassen. Gleichzeitig bleiben die bestehenden Datenschutzvorgaben und die Regelungen zum Schutz der Ende-zu-Ende-Verschlüsselung bestehen. Eine pauschale Überwachung privater Kommunikation wird mit dieser Verlängerung nicht eingeführt.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr
Andreas Schwab, MdEP
