Wie lautet die Weisung der CDU bezüglich der CSA-Verordnung (Chatkontrolle) und wie ist ihre Position dazu? Werden sie dafür stimmen, sich enthalten oder dagegen stimmen?
Sehr geehrter Herr Schwab,
die Chatkontrolle wird der Bevölkerung verkauft als Kinderschutz, Schutz vor kriminellen Machenschaften, etc. Die Meisten aber vermuten dahinter ganz andere Absichten. Was nun die Wahrheit oder Absichten der Leute sind die dieses Gesetz auf den Weg bringen wollen, wissen wohl nur die Wenigsten. Fest steht dieses Gesetz zur anlasslosen Kontrolle der Bürger deckt sich nicht mit dem Rechsstaat Deutschland und den Werten, nach denen wir hier leben. Im 3. Durchgang ist im Parlament ist die Entscheidung nun für die Chatkontrolle gefallen, auch weil abwesende Stimmen automatisch als dafür gezählt wurden. Da im Rat aber noch abgestimmt werden wird und deutsche Stimmen besonders ins Gewicht fallen können, wäre es doch sehr wünschenswert zu wissen wie ihre Position und möglicherweise die Positionnen von Parteikollegen oder Anderen, mit denen sie diesbezüglich viel im Austausch sind.
Mit freundlichen Grüßen ein besorgter Bürger
Sehr geehrter Herr S.,
Zunächst ist mir sehr wichtig klarzustellen, dass die häufig verwendete Bezeichnung „Chatkontrolle“ die tatsächliche Funktionsweise der vorgesehenen Regelungen nur sehr verkürzt wiedergibt. Es geht nicht darum, pauschal die private Kommunikation aller Bürgerinnen und Bürger zu überwachen oder sämtliche Nachrichten anlasslos mitzulesen.
Ziel der Verordnung ist vielmehr, einen dauerhaften europäischen Rechtsrahmen zu schaffen, mit dem Darstellungen sexuellen Kindesmissbrauchs und Fälle von Grooming im Internet wirksamer erkannt, gemeldet und entfernt werden können. Anbieter von Online-Diensten sollen hierfür klare rechtliche Vorgaben erhalten. Zugleich müssen entsprechende Maßnahmen erforderlich, verhältnismäßig und gezielt auf den Schutz von Kindern vor sexuellem Missbrauch ausgerichtet sein.
Für die CDU/CSU-Gruppe im Europäischen Parlament ist dabei entscheidend, dass der Kinderschutz gestärkt wird, ohne die Sicherheit und Vertraulichkeit privater Kommunikation pauschal infrage zu stellen. Datenschutzrechtliche Schutzmechanismen sowie insbesondere der Schutz sicherer Ende-zu-Ende-Verschlüsselung müssen gewahrt bleiben.
Eine abschließende Festlegung zum Abstimmungsverhalten bei der dauerhaften CSA-Verordnung kann deshalb erst erfolgen, wenn der endgültige Gesetzestext vorliegt. Entscheidend wird sein, ob dieser einen wirksamen Kinderschutz mit dem notwendigen Schutz der Grundrechte und der privaten Kommunikation in Einklang bringt.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr
Andreas Schwab
