Frage an Andreas Schwarz

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Andreas Schwarz
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Frage von Gertrud S. •

Frage an Andreas Schwarz von Gertrud S.

Wie stehen sie zu Fracking?

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Sehr geehrte Frau Schubert,

ich bedanke mich für Ihr Interesse an meiner Position zum Thema Fracking. Ich teile die Auffassung meiner Kollegen der SPD-Bundestagsfraktion, dass ökonomische Aspekte beim Thema Fracking gegenüber Verbraucher- und Umweltschutz keinerlei Vorrang haben dürfen.
Deshalb soll Fracking zur Gewinnung von Erdgas in Schiefer- und Kohleflözgestein oberhalb von 3.000 Metern auch verboten werden. Es sind Vorsorgeregelungen gegenüber möglichen Erdbeben sowie zur Vermeidung von Methanemissionen zu treffen.
Zudem muss die Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfungen verbindlich vorgeschrieben sein, was die Transparenz und Beteiligung im Genehmigungsverfahren deutlich verbessert.
In Wasserschutzgebieten, Heilschutzquellen, Einzugsgebieten von Talsperren und Seen, die unmittelbar zur Trinkwassergewinnung dienen, muss Fracking untersagt werden. Allgemein in Schutzgebieten muss auch die untertägige Einbringung von Lagerstättenwasser verboten werden.
Die Regelungen für den Umgang mit Lagerstättenwasser werden insgesamt deutlich verschärft. An die Entsorgung von Rückflüssen werden hohe Anforderungen gestellt. Auch bei der Entsorgung von Lagerstättenwasser wird eine Pflicht zur Umweltverträglichkeitsprüfung und damit eine zwingende Öffentlichkeitsbeteiligung eingeführt.
Ein vollständiges Verbot von Fracking halte ich aus verfassungsrechtlichen Gründen für nicht umsetzbar. Jedoch teile ich Ihre Bedenken gegenüber dieser Risikotechnologie, wie ich hoffentlich an einigen Punkten deutlich gemacht habe.
Nach geltendem Recht ist Fracking zur Erdgasgewinnung in Deutschland derzeit erlaubt. Dabei wird nicht zwischen „konventionellem“ und „unkonventionellem“ Fracking differenziert. Ich begrüße deshalb, dass nun auf Initiative des Umwelt- und Wirtschaftsministeriums ein Regelungspaket vorgelegt wurde, dass bereits seit vielen Jahren überfällig war und für die, bereits seit Jahrzehnten praktizierte Methode endlich eine Rechtsgrundlage bietet.
Im Rahmen der laufenden Gespräche mit der Union und bei den Anhörungen im Deutschen Bundestag hat sich gezeigt, dass es notwendig ist, sich für die Klärung zentraler Fragen noch etwas mehr Zeit zu nehmen. Der Gesetzesvorschlag bedarf einer gründlichen Beratung und keiner voreiligen Beschlüsse.
Klärungsbedarf sehe ich aktuell zum Beispiel bei der Frage der Letztentscheidung. Hier sollte nicht eine Expertenkommission oder Behörde, sondern lediglich der Deutsche Bundestag als demokratisch gewählte Instanz das letzte Wort haben.

Herzliche Grüße
Andreas Schwarz

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