Sehr geehrter Herr MdB Schwarz, auf welcher Grundlage ignoriert die sozialdemokratisch geführte Bundesregierung die Urteile des BVerfG vom 09.02.2010 und 23.07.2014?

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Frage von Michael H. •

Sehr geehrter Herr MdB Schwarz, auf welcher Grundlage ignoriert die sozialdemokratisch geführte Bundesregierung die Urteile des BVerfG vom 09.02.2010 und 23.07.2014?

Sehr geehrter Herr MdB Schwarz,

das BVerfG hat mit dem Urteil BVerfG 09.02.2010 – 1 BvL 1/09 ua, Rn. 140 entschieden, dass der Gesetzgeber … Vorkehrungen zu treffen hat, auf Änderungen der wirtschaftlichen Rahmenbedingungen, wie zum Beispiel Preissteigerungen oder Erhöhungen von Verbrauchsteuern, zeitnah zu reagieren, um zu jeder Zeit die Erfüllung des aktuellen Bedarfs sicherzustellen, insbesondere wenn er wie in § 20 Abs. 2 SGB II einen Festbetrag vorsieht.
Außerdem mit BVerfG 23.07.2014 – 1 BvL 10/12 ua, Rn. 144: Ist eine existenzgefährdende Unterdeckung durch unvermittelt auftretende, extreme Preissteigerungen nicht auszuschließen, darf der Gesetzgeber dabei nicht auf die reguläre Fortschreibung der Regelbedarfsstufen warten.

Warum läßt ausgerechnet eine "soziale" Regierung einen schwerstbehinderten und krebskranken Elektrollstuhlfahrer im Grusibezug nach SGB XII wie mich mit der Inflation und der diesbezüglichen Senkung des Existenzminimums so alleine?

Mfg
Michael H.

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Sehr geehrter Herr H.,

vielen Dank für Ihre Frage.

Die derzeitigen Preissteigerungen werden zu großen Teilen von den gestiegenen Energiekosten verursacht. Geplant ist daher, dass Bezieher von Wohngeld einen einmaligen Zuschuss erhalten. Damit übernimmt die Bundesregierung kurzfristig die höheren Heizkosten. Für Grundsicherungsbezieher werden die Unterkunftskosten, und damit auch die Heizkosten, übernommen. Nachzahlungen in diesem Rahmen sollen möglichst unbürokratisch erstattet werden.

Darüber hinaus hat die Bundesregierung im Koalitionsvertrag beschlossen, die Grundsicherung zu reformieren und ein neues Bürgergeld einzuführen. Im Rahmen dieser Reform wird unter anderem die Erstattung der Unterkunftskosten vereinfacht und die Anwendung kommunaler Angemessenheitsgrenzen verbessert. Dadurch können die Kommunen die Kosten für Unterkunft und Heizung als regionalspezifische Pauschale auszahlen.

Mit freundlichen Grüßen

Andreas Schwarz

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