Sehr geehrter Herr Schwarz, wie erklären Sie die geplante Budgetierung in der ambulanten Psychotherapie?

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Andreas Schwarz
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Frage von Anne H. •

Sehr geehrter Herr Schwarz, wie erklären Sie die geplante Budgetierung in der ambulanten Psychotherapie?

Mit hälftigem Kassensitz darf ich ab Januar 2026 als Psychotherapeutin nur noch 18 Patienten pro Woche behandeln, obwohl ich Kapazitäten für 30 hätte. Ambulante Psychotherapie hilft nachweislich, immenses Leid für die Betroffenen zu lindern und enorme Folgekosten bei Nichtbehandlung oder zu später Behandlung durch Klinikaufenthalte oder Arbeitsunfähigkeit zu verhindern. Ich würde mich freuen, wenn Sie sich Zeit für eine Antwort nehmen und sich für die Belange psychisch Kranker mehr einsetzen.

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Antwort von SPD

Vielen Dank für Ihre deutlichen Worte und Ihre Schilderung aus der praktischen Arbeit. Ich nehme Ihre Sorge und die Kritik an den aktuellen Regelungen zur ambulanten Psychotherapie sehr ernst.

Die im Rahmen des GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetzes und der damit verbundenen strukturellen Vorgaben getroffenen Regelungen zur morbiditätsorientierten Gesamtvergütung (MGV) und den damit zusammenhängenden Vergütungsstrukturen haben bei vielen Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten zu großer Verunsicherung geführt. Uns ist bewusst, dass eine Einschränkung der Behandlungskapazitäten – insbesondere bei einem bestehenden und oft ohnehin schon angespannten Bedarf an Therapieplätzen – den falschen Weg darstellt. Niemand soll gezwungen sein, Patientinnen und Patienten abzuweisen, obwohl die zeitlichen und fachlichen Kapazitäten für eine Behandlung vorhanden sind.

Genau aus diesem Grund hat die SPD-Bundestagsfraktion im parlamentarischen Verfahren darauf geachtet, flankierende Maßnahmen auf den Weg zu bringen, um eine verlässliche Versorgung sicherzustellen. Dazu gehören unter anderem:

  • Sicherstellung laufender Therapien: Es wurde geregelt, dass begonnene und genehmigte Therapien fortgeführt werden können, um Brüche in der Behandlung zu vermeiden.
  • Zusätzliche Mittel und Ausnahmen: Im Rahmen von Entschließungsanträgen und ergänzenden Beschlüssen setzen wir uns mit Nachdruck dafür ein, dass zusätzliche finanzielle Mittel – im Umfang von über 100 Millionen Euro – für die psychotherapeutische Versorgung bereitgestellt werden. Zudem sollen für vulnerable Gruppen und spezifische Versorgungsbedarfe passgenaue Regelungen greifen.
  • Prüfung und Nachsteuerung: Wir nehmen Ihre Rückmeldung und die Berichte aus der Praxis zum Anlass, die Auswirkungen der gesetzlichen Regelungen sehr engmaschig zu begleiten. Sollten sich hier realitätsferne Engpässe oder Fehlsteuerungen wie die von Ihnen beschriebene Kapazitätsdrosselung bei hälftigen Kassensitzen zeigen, sind wir bereit und gefordert, im parlamentarischen Raum nachzusteuern.

Eine zeitnahe und qualitativ hochwertige ambulante Psychotherapie ist unverzichtbar – sowohl für das Leid der Betroffenen als auch volkswirtschaftlich, um teure Klinikaufenthalte oder chronische Verläufe zu verhindern. Ich danke Ihnen für Ihren Einsatz für Ihre Patientinnen und Patienten und werde dieses Thema in unseren Beratungen weiter intensiv im Blick behalten.

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