Frage an Andreas Statzkowski bezüglich Soziale Sicherung

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Andreas Statzkowski
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Frage an Andreas Statzkowski von Pia A. bezüglich Soziale Sicherung

Da ich (im Wahlkreis 2) ebenso von der §17-Problematik betroffen bin, möchte ich hier die Anfrage von Herrn Martin Hoffmann (aus Wahlkreis 3) übernehmen und hoffe, daß Sie mir darüber ebenso Auskunft erteilen können.

Mit freundlichen Grüßen,
Pia Ahrens

Im Kiez Klausenerplatz gibt es ein, der Politik seit ca. 20 (!) Jahren bekanntes, Mietenproblem der sogenannten §17 Häuser. Altbauten wurden saniert und danach zu Neubauten im sozialen Wohnungsbau erklärt.
Das Verfahren war nicht berechtigt, wie es auch eine 20-jährige Rechtssprechung (über 40 Urteile) immer wieder bestätigt hat. Daran hat auch ein neuer BGH Beschluss nichts geändert, der lediglich ein Langerichts-Urteil nach "Treu und Glauben" bestätigt hat, welches aber nach wie vor davon ausgeht, daß die Bedingungen des §17 nicht erfüllt wurden.
Die Mieten übersteigen inzwischen die berechtigten Mieten des gültigen Mietspiegels. Das wird und führt schon zu zunehmenden Leerstand und wird den Kiez wieder runterführen und das ganze derzeitige ehrenamtliche Engagement der Anwohner völlig ad absurdum führen.
Dazu, um es klar auszudrücken: hier werden die betroffenen Mieter jeden Monat (Fälligkeit der Miete) "betrogen".
Das ist ein unerträglicher Zustand!
Zwei klare Fragen:
Wann wird endlich das hiesige Problem mit den ungerechtfertigten überhöhten Mieten gelöst? (Neubaumieten für modern. Altbauten.)
Wird den Mietern bis zu diesem Zeitpunkt von den dafür Verantwortlichen (Politik/WIR Wohnungsbaugesellschaft) die Differenz zwischen korrekter Miete (laut Mietspiegel) und der geforderten Miete erstattet?

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Antwort von
CDU

Sehr geehrte Frau Ahrens

Ich habe fast 10 Jahre in der Grades-du-Corps-Straße gearbeitet und kenne die Situation vor Ort. Auch aus meiner Arbeit in der BVV ist das Thema mir bekannt. Ich halte es für ein Unding, wenn Politik oder Verwaltung durch unbegründete Eingriffe vorhandene Strukturen verfälschen. Altbau muß Altbau bleiben und kann nicht wie Neubau behandelt werden.
Die BVV hat einen Antrag zum Thema beschlossen und damit das Bezirksamt beauftragt, sich für Sie und die anderen betroffenen Mieter/innen einzusetzen. Falls ich in das Abgeordnetenhaus einziehen sollte, werde ich mich gern auch weiterhin im beschriebenen Sinne einsetzen.
Ich halte es für unwahrscheinlich, dass die WIR eine Rückerstattung vornehmen wird. Deshalb würde ich an Ihrer Stelle juristischen Rat suchen und insbesondere die Frage der möglichen Einrichtung eines Treuhandkontos prüfen.
Mit freundlichem Gruß
Andreas Statzkowski