Frage an Angelika Niebler bezüglich Verbraucherschutz

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Angelika Niebler
CSU
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Frage von Karl G. •

Frage an Angelika Niebler von Karl G. bezüglich Verbraucherschutz

Sehr geehrte Frau Dr. Niebler,

ich habe Ihre sehr kompetente Antwort zum Glühlampenverbot gelesen. Etwas wundert mich. sie schreiben: "Ab dem 1. September 2009 dürfen generell keine matten Glühbirnen mehr verkauft werden". Lese ich in den original-EU-Publikationen nach, dann handelt es sich nur um ein Produktionsverbot. Das heisst doch, dass ich als Einzelhändler in Ruhe meine Glühbirnenbestände abverkaufen kann, und wenns 5 Jahre dauert. Ich finde nirgendwo ein Verkaufsverbot.

Auf welche Verordnung, die ein Verkaufsverbot ausspricht, beziehen sie sich?

Mit freundlichen Grüßen
KG

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Antwort von
CSU

Sehr geehrter Herr Gunkel,

vielen Dank für Ihre Frage vom 11. Juni 2009, die mich über abgeordnetenwatch.de erreicht hat. Sie beziehen sich darin auf meine Antwort vom 20. Februar 2009 auf die Frage von Herrn Seidel (s. http://www.abgeordnetenwatch.de/dr_angelika_niebler-651-12375--f159919.html#q159919 ). Gerne führe ich meine Antwort weiter aus.

Wie in meiner Antwort an Herrn Seidel beschrieben dürfen ab dem 1. Juli dieses Jahres keine mattierten Glühlampen und keine Glühlampen über 100 Watt mehr in den Verkehr gebracht werden. Reguliert wird dies über die im Rahmen einer Durchführungsmaßnahme der Europäischen Kommission aufgestellten Mindesteffizienzkriterien für Leuchtkörper. Leuchtmittel, die diese Effizienzkriterien nicht erfüllen, dürfen ab dem 1. Juli vom Hersteller nicht mehr mit der CE-Kennzeichnung versehen werden. Das CE-Zeichen bestätigt die Konformität des jeweiligen Produkts mit geltendem EU-Recht und die Erfüllung dessen Anforderungen. Produkte, die keine CE-Kennzeichnung haben, dürfen nicht in den Verkehr gebracht werden, für sie herrscht damit "de facto" ein Verkaufsverbot.

Die Glühlampen, die bereits über eine CE-Kennzeichnung verfügen, sind davon nicht betroffen. Als Einzelhändler dürfen Sie damit die noch in Ihren Beständen vorhandenen mattierten Glühlampen und Glühlampen über 100 Watt weiterhin verkaufen, das ist völlig korrekt.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Angelika Niebler, MdEP

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