Frage an Anita Schäfer bezüglich Verbraucherschutz

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Anita Schäfer
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Frage von Aaron G. •

Frage an Anita Schäfer von Aaron G. bezüglich Verbraucherschutz

Sehr geehrte Frau Schäfer,
in meiner Frage geht es um den geplanten Verbot von PC-Spielen . Ich wuerde gerne wissen wie Sie zu dem Thema stehen ,da Sie ,wie ich soeben in Erfahrung gezogen habe ,ueber dieses verbot abstimmen muessen.Meiner Meinung nach ist es nicht notwendig solche Spiele zu verbieten ("Gewaltverherrlichende" Spiele,etc.) wenn doch auch gleichwertige Filme gezeigt werden duerfen.
Ich bedanke mich im Voraus fuer ihre Antwort.
M.f.g. Aaron Gaa

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Gaa,

vielen Dank für Ihr Schreiben von 19. Februar, in dem Sie sich zu den geplanten Änderungen in Jugendschutz in Bezug auf Computerspiele äußern. Sie sprechen sich gegen ein Verbot von gewaltbeherrschten Computerspielen aus. Dies ist aber nicht beabsichtigt. Insbesondere werden Erwachsene diese weiterhin erwerben können.

Der Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Änderung des Jugendschutzgesetzes sieht vielmehr die Verbesserung des Schutzes von Kindern und Jugendlichen vor medialen Gewaltdarstellungen vor. Dazu soll der Katalog von Trägermedien, die wegen schwerer Jugendgefährdung zu indizieren sind, entsprechend erweitert werden. Betroffen sind Medien, die „besonders realistische, grausame und reißerische Darstellungen selbstzweckhafter Gewalt beinhalten, die das Geschehen beherrschen“.

Die Kriterien hierfür werden präzisiert: Es wird durch den Gesetzgeber klargestellt, dass „Medien, in denen Gewalthandlungen wie Mord- und Metzelszenen selbstzweckhaft und detailliert dargestellt werden oder Selbstjustiz als einzig bewährtes Mittel zur Durchsetzung der vermeintlichen Gerechtigkeit nahe gelegt wird“ von der Bundesprüfstelle in die Liste jugendgefährdender Medien aufgenommen werden sollen. Zudem werden die Mindestgröße und Sichtbarkeit der Alterskennzeichen der Freiwilligen Selbstkontrolle der Filmwirtschaft und der Unterhaltungssoftware Selbstkontrolle gesetzlich festgeschrieben.

Indizierte Trägermedien unterliegen bestimmten Abgabe-, Präsentations-, Verbreitungs- und Werbebeschränkungen. Dadurch soll sichergestellt werden, dass diese nicht an Kinder und Jugendliche abgegeben werden. Ebenso wie bei gewaltverherrlichenden, -verharmlosenden oder zur Gewalt aufrufenden Videos oder Musikstücken, die aufgrund ihrer Inhalte auf dem Index stehen, müssen hier auch für Computerspiele Grenzen gelten. Erwachsene haben dagegen weiterhin Zugriff auf indizierte Medien.

Natürlich liegt es nicht in unserem Interesse, das Gefühl einer Verbotsgesellschaft zu vermitteln. Jedoch müssen wir gerade bei einem solch schwierigen Thema den Schutz von Jugendlichen als hohes Gut verstehen. Die Verantwortung des Einzelnen für die Mediennutzung bleibt davon unberührt.

Ich hoffe, ich konnte Ihnen mit diesen Aussagen dienen und verbleibe

mit freundlichen Grüßen

Anita Schäfer MdB