Frage an Anja Karliczek bezüglich Arbeit und Beschäftigung

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Anja Karliczek
CDU
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Frage von Doris B. •

Frage an Anja Karliczek von Doris B. bezüglich Arbeit und Beschäftigung

Wie stellen Sie sich die Zukunft in den Pflegeberufen vor? Wie motivieren sie junge Menschen in diesen Beruf zu gehen , wo sie in einem 3 Schichtensystem arbeiten , an jedem 2. Wochenende, an Feiertagen und das bei einem Anfangsgehalt von 1300 Euro Netto( ledig, Steuerklasse 1) Die Zustände im Pflegebereich sind eine Katastrophe. Jede Kraft betreut 12 Patienten alleine. Nachts sind es für eine Person teilweise 36 Patienten. Wie soll das alles weitergehen? Diese Zustände machen nachweisbar krank. Ich arbeite selbst seit 1986 in der Pflege, gehe mit offenen Augen zur Arbeit und durch die Welt und weiß genau wovon ich rede.
Danke im voraus für Ihre Stellungnahme.

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Antwort von
CDU

Sehr geehrte Frau B.,

ich danke Ihnen für Ihre Anfrage und dafür, dass mir einen direkten Einblick in den Alltag eines Menschen geben, der in der Pflege arbeitet. Ich habe große Hochachtung vor Ihrer Leistung und kann nach Ihrer Beschreibung sehr gut verstehen, dass die Arbeitsbelastung immens, ja zu groß ist.
Wir wissen, dass in der Pflege noch sehr viel geschehen muss, damit die Situation für die Patienten, für deren Angehörige, aber gleichermaßen auch für das Pflegepersonal zufriedenstellend ist. Das ist und bleibt eine große Aufgabe, und wir wissen auch, dass der Mangel an Pflegekräften eine besonders große Herausforderung ist.
Wie Sie schreiben, setzt die Durchsetzung einer angemessene Personalausstattung voraus, dass sich künftig mehr Menschen für eine Tätigkeit im Gesundheitswesen entscheiden. Bereits in dieser Legislaturperiode haben wir uns für eine bessere Personalausstattung in Krankenhäusern eingesetzt. Mit dem Krankenhausstrukturgesetz (KHSG) haben wir ein Pflegestellen-Förderprogramm geschaffen, für das wir in den Jahren 2016 bis 2018 insgesamt 660 Mio. Euro für Neueinstellungen und Aufstockungen von Teilzeitstellen in Krankenhäusern zur Stärkung der Pflege am Bett zur Verfügung stellen.
Ab dem Jahr 2019 werden jährlich (zusätzlich) 330 Mio. Euro in den Pflegezuschlag überführt. Der Pflegezuschlag wurde ebenfalls mit dem KHSG für Krankenhausaufnahmen ab 1. Januar 2017 in allgemeinen Krankenhäusern eingeführt. Hierfür stehen jährlich 500 Mio. Euro zur Verfügung. Die Verteilung des Pflegezuschlags auf die Krankenhäuser orientiert sich nach dem Pflegedienstpersonalkostenanteil an den Gesamtpersonalkosten. Hiermit wollen wir Krankenhäuser stärken, die einen hohen Anteil an Pflegepersonalkosten haben. Wir wollen damit bei Krankenhäusern einen Anreiz setzen, für eine angemessene Pflegepersonalausstattung zu sorgen.
Mit dem KHSG wurde auch vorgesehen, dass steigende Kosten infolge von Tarifabschlüssen grundsätzlich zur Hälfte refinanziert werden. In unserem Regierungsprogramm sprechen wir uns dafür aus, dass wir eine Berücksichtigung der Preisentwicklung bei der Krankenhausvergütung, vor allem einen vollen Ausgleich der Tarifsteigerung wollen.
Mit dem Gesetz zur Modernisierung der epidemiologischen Überwachung übertragbarer Krankheiten wurden darüber hinaus die Voraussetzungen für Personaluntergrenzen in Krankenhausbereichen geschaffen, in denen eine hohe Patientensicherheit geboten ist (z.B. Intensivstationen oder in Nachtdiensten). Hierzu wurden die Selbstverwaltungen der Krankenhäuser und der Krankenkassen sowie der Privaten Krankenversicherung beauftragt, eine Vereinbarung über die konkreten Inhalte und Ausgestaltungen bis zum 30. Juni 2018 mit Wirkung zum 1. Januar 2019 zu beschließen. Das Bundesministerium für Gesundheit wird diesen Prozess aufmerksam verfolgen und eine fristgerechte Vereinbarung ggf. im Rahmen der Ersatzvornahme gewährleisten.
Hier wollen wir weiter ansetzen und diesen Weg in der nächsten Legislaturperiode weiter gehen. Dabei wissen wir, dass noch sehr viel zu tun ist. Wir werden genau beobachten, ob die beschlossenen Maßnahmen sachgerecht umgesetzt werden. Sollten weitere Regelungen notwendig sein, gehen wir das an.
Der Aufgabe, dass sich mehr Menschen dem Pflegeberuf widmen, müssen und wollen wir uns stellen.
Es ist wichtig, die Arbeitsbedingungen unserer Pflegekräfte sowohl in unseren Krankenhäusern als auch in der Altenpflege weiter zu verbessern. Die auf den Weg gebrachten Verbesserungen bei der Personalausstattung werden wir daher entschlossen umsetzen.

Der neue Pflegebedürftigkeitsbegriff wurde beispielsweise zum Anlass genommen, die Personalsituation in den Pflegeeinrichtungen vor Ort zu überprüfen. Bereits in 11 der 16 Bundesländer konnten Verbesserungen beim Pflegepersonalschlüssel vereinbart werden. Zudem muss die Selbstverwaltung in der Pflege bis zum 30. Juni 2020 ein fachlich fundiertes Verfahren entwickeln und erproben, mit dem besser bestimmt werden kann, wie viel und welches Personal es in einer Pflegeeinrichtung geben muss. Die Umsetzung und Wirkung dieser Maßnahmen werden wir auch künftig eng begleiten und dort wo es notwendig ist nachsteuern.
Um mehr junge Menschen für die Pflege zu gewinnen, hat der Deutsche Bundestag darüber hinaus eine umfassende Modernisierung der Pflegeausbildung verabschiedet. Durch diese wird es gelingen, künftige Pflegekräfte in Pflegeeinrichtungen und im Krankenhaus besser auf die Herausforderungen ihres Berufs vorzubereiten und mehr Berufs- und Aufstiegschancen zu erhalten. Zudem haben wir als Union dafür gesorgt, dass das Schulgeld in der Altenpflege bald endgültig der Vergangenheit angehören wird.
Ebenso wichtig sind ausreichende Möglichkeiten der Fort- und Weiterbildung, Flexibilität bei den Arbeitszeitmodellen und ein adäquates Einkommen. Pflegekräfte leisten wertvolle Arbeit, wofür ihnen eine angemessene Vergütung zusteht. Damit Pflegekräfte eine faire Bezahlung erhalten, wurde gesetzlich festgelegt, dass Tariflöhne und Löhne bis zur Höhe des Tarifs von Pflegekassen und Sozialhilfeträgern als wirtschaftlich anerkannt und entsprechend finanziert werden müssen. Jetzt sind die Tarifpartner am Zug, damit die Verbesserungen den Pflegekräften schnell zugutekommen.
Die Reformen, die wir in den letzten beiden Jahren durchgeführt haben, zeigen erste Wirkungen. Seit Anfang des Jahres haben alle Pflegebedürftigen den gleichen Zugang zur Pflegeversicherung.
Alle beschlossenen Leistungen werden durch eine Beitragserhöhung von 0,5 Prozent finanziert. Dagegen gab es in der Bevölkerung keine Proteste, was die Wertschätzung für die Pflege zeigt. Ein Anteil von 0,1 Prozentpunkten der Mehreinnahmen – das sind rund 1,2 Milliarden Euro – wird jährlich angespart, um ab 2035 anfallende Pflegeleistungen für künftige Generationen zu finanzieren.
Ich weiß, sehr geehrte Frau B., dass ich Ihre aktuelle Situation damit nicht ändern kann. Ich möchte aber darauf hinweisen, dass wir auch ein Meldewesen etabliert haben, mit dem sichergestellt werden soll, dass die Vorgaben für die Ausstattung mit Pflegekräften auch eingehalten werden. Auf Rückmeldungen dazu sind wir in der Politik angewiesen. Eine Anlaufstelle ist z.B. der Medizinische Dienst der Krankenkassen.
Noch einmal besten Dank für Ihre Anfrage über Abgeordnetenwatch – und vor allem dafür, dass Sie trotz der belastenden Arbeitssituation Ihren Beruf schon so lange ausüben. Davor ziehe ich meinen Hut.

Mit freundlichen Grüßen
Anja Karliczek

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