Frage an Anja Karliczek bezüglich Bildung und Erziehung

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Anja Karliczek
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Frage von Christian L. •

Frage an Anja Karliczek von Christian L. bezüglich Bildung und Erziehung

Sehr geehrte Frau Karliczek,

ich bin vor Kurzem über eine Norm im BAföG-Gesetz gestoßen, welche m. E. weder sinnvoll noch zielführend und v.a. extrem ungerecht ist.
Es geht um die Norm § 18 Abs. 2 BAföG. Hier heißt es, dass bei Zahlungsverzug in der Rückzahlung des BAföG-Darlehens (Deckelung auf max. 10.000€) von mehr als 45 Tagen Zinsen von 6% erhoben werden. Diese werden jedoch nicht auf die verpasste Ratenzahlung angerechnet, sondern auf den Restschuldbetrag: Im schlimmsten Fall auf 10.000€. Dies würde 600€ Zinsen ergeben bei einer verpassten Ratenzahlung von 130€ monatl.

Wenn Person A 10.000€ BAföG-Schuld hat, weil die Eltern z.B. arbeitslos sind und Person A deswegen den BAföG-Höchstsatz bekam, bezahlt Person A bei gleichem "Tatbestand" weitaus mehr Strafzinsen als Person B, wo die Eltern z.B. Geld für das Studium des Kindes hatten und Person B deswegen nur ein wenig BAföG bekam. Gehen wir in diesem Beispiel mal von 2.000€ BAföG-Schuld von Person B aus. Sowohl Person A als auch Person B zahlen die gleiche monatliche Rate (i.d.R.: 130€). Beide verpassen ihre erste Rückzahlung, weil die Ankündigung zu lange her ist. Dann bekommt Person A weitaus höhere Strafzinsen (6% von 10.000 = 600€) als Person B (6% von 2.000 = 120€) - obwohl beide genau das gleiche getan haben und rein gar nichts für die sozioökonomischen Status ihrer Eltern können. Im Gegenteil: Person B hat sogar im Zweifel noch finanzkräftigere Eltern im Rücken, um diese Strafzinsen zu zahlen.
Dieses Vorgehen ist massiv ungerecht. Zudem untergräbt es auch das Ziel, dass der Staat das Geld wiederbekommt, wenn es den "ärmeren" mehr aufdrückt als den "reicheren".

Wo ist also der Sinn dieses Vorgehens? Warum werden Strafzinsen nicht auf die frei wählbaren Rückzahlungsraten (hier: 130€) berechnet?
Falls Sie, Frau Karliczek, diese Norm als sinnvoll erachten, würde ich gern wissen: Wieso?
Falls Sie die Norm ebenfalls sinnlos und ungerecht finden, warum haben Sie diese noch nicht geändert?

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