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Das neue bayerische BR-Gesetz sieht Programm-Infoquoten und inhaltliche Vorgaben vor. Unterstützen Sie das als CSU-Mitglied im Bundesmedienausschuss und warum?

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Frage von Sascha L. •

Das neue bayerische BR-Gesetz sieht Programm-Infoquoten und inhaltliche Vorgaben vor. Unterstützen Sie das als CSU-Mitglied im Bundesmedienausschuss und warum?

Die bayerische Staatsregierung plant eine Reform des BR-Gesetzes, die über notwendige Anpassungen an den Medienreformstaatsvertrag hinausgeht. Eine Pflicht-Informationsquote von 60 % für das TV-Programm sowie Regelungen zu Faktenchecks sollen gesetzlich festgeschrieben werden. BR-Intendantin Wildermuth warnte: „Wenn das Gesetz so käme, wird die Politik zum Programmdirektor." Medienrechtsexperte Ferreau bestätigte, dass inhaltliche Programm-Vorgaben durch den Gesetzgeber mit der Rundfunkfreiheit aus Art. 5 GG kollidieren können. Das BVerfG hat in 14 Rundfunkurteilen die Staatsferne als Kernelement der Rundfunkfreiheit festgestellt. Zuletzt geschah dies am 20.7.2021 (Az. 1 BvR 2756/20 u.a.), als es die Blockade einer Beitragserhöhung als verfassungswidrig wertete. Unterstützen Sie als CSU-Abgeordnete im Bundesmedienausschuss die Linie Söders und wie begründen Sie das mit Blick auf das Verfassungsrecht?

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Antwort von CSU

Sehr geehrter Herr L.

haben Sie vielen Dank für Ihr Schreiben, bei dem von Ihnen angesprochenen Gesetz handelt es sich um ein Landesgesetz. Aktuell befindet es sich m.W. noch in der Willensbildung der Bayerischen Staatsregierung. Sobald dieser Prozess abgeschlossen ist, gehe ich davon aus, dass die Vorlage, wie im geordneten Verfahren üblich, dem Bayerischen Landtag zur Beratung zugeleitet werden wird. Als Bundestagsabgeordnete und in meiner Eigenschaft als stellvertretende Fraktionsvorsitzende der CDU/CSU-Bundestagsfraktion mit der Zuständigkeit für die Bereiche Kultur & Medien setze ich mich grundsätzlich für die Stärkung und den Erhalt der Rundfunkfreiheit ein. Ich gehe selbstverständlich davon aus, dass auch bei diesem Vorhaben der Bayerische Staatsregierung die Verfassungskonformität gewahrt sein wird.

Herzliche Grüße, 

Dr. Anja Weisgerber

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