Stimmen Sie gegen oder für anlasslose staatliche Kontrollen der Messengerdienste? Warum oder warum nicht?
Kontrolle im Hintergrund, ungeachtet radikaler oder pornografischer Inhalte bedeutet grundsätzlich und generell die Begrenzung bürgerlicher Freiheiten, deren abstrakter Wert weit mehr wiegt als die der erforderlichen Abwehr einzelner verwerflicher Inhalte. Die Aufgabe der Politik ist es gesellschaftliche Verhältnisse zu schaffen, in denen Bürger sich mehrheitlich weder „radikalisieren“, noch gegenseitig kriminelle Manipulation oder verwerfliche Inhalte austauschen. Keine einzige der derzeitigen gesellschaftsprägenden gesetzgebenden Regierungsbeschlüsse ist m.M.n. hierfür geeignet, sondern dient augenscheinlich lediglich der wirtschaftlichen Plünderung der gesellschaftlichen Mitte und ist Grundlage für existenzielle Ängste und Unzufriedenheit.
Sehr geehrte Herr Dr. P.,
haben Sie vielen Dank für Ihre Anfrage, auf die ich gerne Bezug nehme.
Mir ist ein Punkt besonders wichtig, nämlich dass Kinder sicher aufwachsen müssen, sei es in der analoge oder der digitalen Welt. Angesichts der Risiken im Netz braucht es ein wirksames und risikobasiertes Schutzkonzept für Kinder und Jugendliche.
Ein pauschales Verbot sozialer Medien für Kinder und Jugendliche halte ich dabei nicht für den richtigen Weg. Stattdessen setzen wir auf differenzierte Altersgrenzen, die sich am jeweiligen Gefährdungspotenzial einer Plattform oder eines digitalen Dienstes orientieren. Dabei müssen insbesondere auch die Anbieter stärker in die Verantwortung genommen werden. Bestehende Altersgrenzen sollen überprüft und, wo erforderlich, angehoben werden. Entscheidend ist außerdem, dass diese Altersgrenzen technisch tatsächlich eingehalten werden. Hierfür brauchen wir eine sichere und zugleich datensparsame Altersverifikation, beispielsweise über die europäische digitale Identitätswallet, die sogenannte EUDI-Wallet.
Unser Ansatz geht jedoch deutlich über Altersgrenzen hinaus. Wir wollen die Medienkompetenz von Kindern, Jugendlichen und Eltern stärken, die mentale Gesundheit junger Menschen besser schützen und zugleich dort konsequent handeln, wo Kinder und Jugendliche Opfer von Straftaten und digitaler Gewalt werden.
Auch die Plattformbetreiber müssen ihrer Verantwortung gerecht werden. Offensichtlich strafbare Inhalte dürfen nicht einfach im Netz verbleiben. Werden solche Inhalte trotz Kenntnis nicht unverzüglich entfernt oder gesperrt, müssen, unter Beachtung der europäischen Vorgaben, wirksame rechtliche Konsequenzen möglich sein. Gleiches gilt, wenn gesetzlich vorgeschriebene Altersgrenzen und Vorgaben zur Altersverifikation systematisch missachtet werden. Der europäische Digital Services Act bietet hierfür bereits die Möglichkeit empfindlicher Sanktionen.
Als stellvertretende Vorsitzende der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, unter anderem zuständig für Familie, Jugend und Medien, ist mir dieses Thema ein besonderes Anliegen. Wir wollen deshalb als nationaler Gesetzgeber entschlossen handeln und gemeinsam mit Bundesfamilienministerin Karin Prien im Herbst konkrete Maßnahmen auf den Weg bringen.
Mit herzlichen Grüßen
Anja Weisgerber
