Frage an Anjes Tjarks bezüglich Bildung und Erziehung

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Anjes Tjarks
Bündnis 90/Die Grünen
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Frage von Wolf M. •

Frage an Anjes Tjarks von Wolf M. bezüglich Bildung und Erziehung

Nach Art. 7 Absatz 2 Grundgesetz bestimmen die Eltern über die Teilnahme ihrer Kinder am Religionsunterricht.

Werden Sie sich dafür einsetzen, dass die Eltern bei der Einschulung ausreichend darüber informiert werden, welche Alternativen die Schule anbietet, wenn die Eltern keine Anmeldung zum Religionsunterricht vornehmen wollen?

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Antwort von
Bündnis 90/Die Grünen

Sehr geehrter Herr M.,

zur Anmeldung an einer Schule erhalten alle Eltern eine Informationsbroschüre, die dazu dient, Sorgeberechtigten einen ersten, allgemeinen Überblick über die Hamburger Grundschulen und das in ihnen angebotene Unterrichtsprogramm, die erteilten Fächer, Ganztagsangebote, Fördermöglichkeiten, allgemeine pädagogische Aspekte des Grundschulunterrichts und sonstige Themen rund um die Einschulung der zukünftigen Schülerinnen und Schüler zu vermitteln. Die Broschüre ist Teil eines Informationsangebots für Eltern, das zudem Elternanschreiben, Informationen im Internet und insbesondere schulische Informationsveranstaltungen vor und nach der Einschulung umfasst. Weiterführende Informationen erteilt die Schule selbst.

Über die Form der Informationsweitergabe hinsichtlich Abmeldung vom Religionsunterricht entscheidet die Schule. Auf Anfragen muss selbstverständlich wahrheitsgemäß geantwortet werden. Nach unseren Erfahrungen erfragen die Eltern, die eine Abmeldung wünschen, die nötigen Informationen sehr genau und nehmen das Recht dann wahr. Da es sich hier um sehr wenige Schüler*innen handelt, werden die Daten nur unregelmäßig erfasst. Die nächste Erhebung ist zum Ende des laufenden Schuljahres zu erwarten, die letzte ich aus dem Schuljahr 2015/16. Hier waren es 70 (von ca. 180.000) Schülerinnen und Schüler, die vom Religionsunterricht befreit wurden.
Wir haben bisher nicht vor, Schulen zu offensiverer Beratung in dieser Hinsicht aufzufordern. Uns ist nicht bekannt, dass dem entsprechenden Wunsch der Sorgeberechtigten nicht genügend beigekommen wird. Sollten Sie hier ein anderes Bild haben oder gar bewusste Verhinderung vermuten, lassen Sie es uns gerne wissen.

Viele Grüße
Anjes Tjarks