Ist die fehlende Bagatellgrenze bei der EPR-Registrierung eine Binnenmarktbarriere?
Sehr geehrte Frau Cavazzini,
Sie leiten den Ausschuss für Binnenmarkt und Verbraucherschutz. Seit 12. August gilt die Verpackungsverordnung.
Kleine Shops brauchen für jedes EU-Land, in das sie liefern, eine eigene Registrierung und einen Bevollmächtigten. Der Händlerbund beziffert das auf mehrere hundert Euro pro Jahr und Land. Eine Bagatellgrenze gibt es nicht, ein zentrales Portal auch nicht. 27 Länder, 27 Verfahren.
Die Wirkung ist das Gegenteil eines Binnenmarkts. Kleine Anbieter ziehen sich auf den Heimatmarkt zurück. Den grenzüberschreitenden Handel übernehmen große Plattformen, die die Fixkosten auf Millionen Sendungen verteilen.
Ich entwickle Software für kleine Onlineshops und sehe, wie Verkäuferinnen den EU-Versand abschalten.
Bewerten Sie die fehlende Bagatellgrenze bei EPR-Registrierungspflichten als Binnenmarktbarriere?
Wird der IMCO-Ausschuss die Auswirkungen dieser Pflichten auf Kleinstunternehmen prüfen, und wenn ja, bis wann?
