Frage an Annalena Baerbock bezüglich Finanzen

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Annalena Baerbock
Bündnis 90/Die Grünen
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Frage von Andreas M. •

Frage an Annalena Baerbock von Andreas M. bezüglich Finanzen

Sehr geehrte Frau Baerbock,
Sie waren in der Zeit Landesvorsitzende der Brandenburger Grünen, als dort der Schatzmeister mehr als 260.000 € Parteigelder veruntreut hatte. Das erkennende Landgericht Potsdam kritisierte Sie und ihren Vorstandskollegen B. Raschke seinerzeit heftig, da der Vorstand seinen Schatzmeister offenbar nicht kontrollierte, es kein Vier-Augen-Prinzip bei Geldausgaben gab. Der Schatzmeister konnte soger trotz des Verbotes durch den Vorstand allein Bargeld in 5-stelligen Beträgen abheben. Sie versäumten der Bank als Vorsitzende Bescheid zu sagen.
Wie stehen Sie zu Ihrer Verantwortung für diese seinerzeit offenbar für Betrug und Untreue freundlichen Arbeitshaltung in der Brandenburger Grünen Partei?
Darüber wurde seinerzeit entschieden, die Rechenschaftsberichte gegenüber dem Deutschen Bundestag nicht vollständig zu korrigieren, wie es nach dem Parteiengesetz erforderlich wäre. Der Vorstand handelte als vorsätzlich rechtswidrig.
Die Grünen mussten deswegen ein Parteisanktionsverfahren durch den Bundestag erfahren und ein Strafgeld zahlen. Wieso wurde darüber die Öffentlichkeit nicht informiert?
Wurde die Strafe durch die damals verantwortlichen Vorstandsmitglieder und Geschäftsführung bezahlt oder aus der Parteikasse?

Mit freundlichen Grüßen
A. M.

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Antwort von
Bündnis 90/Die Grünen

Sehr geehrter Herr M.,
lieber Andreas,

Du warst ja lange Jahre, bis zu Deinem Ausschluss durch das Bundesschiedsgericht, Mitglied der Partei. Insofern bist Du bestens darüber informiert, um den Fall korrekt darzustellen. Da Du diese öffentliche Plattform jedoch nutzt, um wider besseres Wissen dem damaligen Vorstand "vorsätzlich rechtswidriges Verhalten" zu unterstellen, stelle ich hiermit erneut öffentlich klar:

Der ehemalige Schatzmeister Christian Goetjes wurde vom Landgericht Potsdam, bestätigt durch den Bundesgerichtshof, zu dreieinhalb Jahren Haftstrafe wegen Untreue im besonders schweren Fall verurteilt. Die Lücken beim Onlinebanking, die er u.a. für die Fälschungen genutzt hat, wurden unverzüglich geschlossen. Der ganze Betrug wurde minutiös sowohl innerparteilich als auch in enger Zusammenarbeit mit Polizei, Staatsanwaltschaft und der Bundestagsverwaltung bei ständiger Information der Öffentlichkeit aufgearbeitet.

Siehe u.a. die öffentlichen Rechenschaftsberichte http://www.bundestag.de/parlament/praesidium/parteienfinanzierung/rechenschaftsberichte/ sowie den seit der Anzeige durch den Vorstand immer öffentlich dargestellten Stand des Verfahrens und der Aufarbeitung http://gruene-brandenburg.de/startseite/single-news/kategorie/pressemitteilung_lv/article/fragen_und_antworten_zum_strafverfahren_gegen_christian_goetjes/.

Mit freundlichen Grüßen
Annalena Baerbock

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