Fragen und Antworten

Portrait von Annette Wittmütz-Heublein
Antwort von Annette Wittmütz-Heublein
FDP
• 23.09.2017

(...) über Jahrzehnte wurde das Wechselmodell von Kinderpsychologen als weniger gute Regelung bei Trennung von Eltern angesehen; die ganz herrschende psychologische Meinung vertrat die Ansicht, dass ein Kind ein einziges Zuhause brauche und der ständige Wechsel von einem Elternteil zum anderen nicht gut sei. Daran hat sich sowohl die gesetzliche Situation als auch die Rechtsprechung orientiert - demzufolge auch die Jugendämter. (...)

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Über Annette Wittmütz-Heublein

Ausgeübte Tätigkeit
selbst. Rechtsanwältin und Mediatorin
Berufliche Qualifikation
Juristin
Geburtsjahr
1973

Kandidaturen und Mandate

Kandidatin Bundestag Wahl 2017

Angetreten für: FDP
Wahlkreis: Köln II
Wahlkreis
Köln II
Wahlkreisergebnis
9,10 %
Wahlliste
Landesliste Nordrhein-Westfalen
Listenposition
36

Politische Ziele

Als Mutter und Familienrechtlerin liegt mir die Familienpolitik, also Gesellschaftspolitik "im Kleinen", aber auch Gesellschaftspolitik "im Großen" am Herzen.

Was bedeutet zeitgemäße Familien- und Gesellschaftspolitik für mich?

Voraussetzungen schaffen für die bunten und vielfältigen Formen des Zusammenlebens.

Es bedarf

- der Sicherheit eines Kita-Platzes, der nah ist und in dem ihr Kind in kleinen Gruppen betreut und gefördert wird, bei Bedarf auch sprachlich und logopädisch, von Erzieher/-innen, die durch verbesserten Personalschlüssel endlich wieder kindgerecht arbeiten können und ihrer Verantwortung entsprechend bezahlt werden – mit einer erheblich stärkeren finanziellen Unterstützung durch den Bund,

- einer finanziellen Entlastung, etwa durch ein Kindergeld 2.0, höher und entbürokratisiert, durch einen Freibetrag von 500.000,00 € bei der Grunderwerbssteuer bei Erwerb eines Eigenheims, durch Verschiebung des Einkommenssteuertarifs, durch Abschaffung des Solis,

- mehr Zeitsouveränität, um Familie und Beruf leichter zu vereinbaren, durch Modernisierung des Arbeitszeitgesetzes unter Beibehaltung der maximalen Wochenarbeitszeit von 48 Stunden und Förderung von Langzeitkonten,

- eines Rechtsinstituts „Verantwortungsgemeinschaft“ für Lebensgemeinschaften jenseits Verwandtschaften oder Liebesbeziehungen, in denen Menschen gegenseitig familienartige Rechte und Pflichten füreinander begründen können, mit möglichen Begünstigungen im Steuer-, Sozial- und Erbrecht,

- der Abschaffung des politisch festgelegten Renteneintrittsalters und der Aufhebung der Hinzuverdienstgrenzen,

- eines schnellen Asylverfahrens, das Menschen mit Bleibeperspektive die Voraussetzungen bietet, sich zeitnah in unserer Sprache und Kultur zurecht zu finden und zu arbeiten, bzw. andernfalls zeitnah die Rückreise durchsetzt,

- eines dauerhaften Aufenthaltsrechts für integrierte Flüchtlinge, unabhängig von Stichtagsregelungen,

- eines Einwanderungsrechts mit einem Punktesystem und eines neuen, modularen Integrationsprogramms, das individuelle Förderung ermöglicht.