Frage an Annkathrin Kammeyer bezüglich Staat und Verwaltung

Annkathrin Kammeyer, MdHB
Annkathrin Kammeyer
SPD
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Frage von Jens D. •

Frage an Annkathrin Kammeyer von Jens D. bezüglich Staat und Verwaltung

Guten Tag, Frau Kammeyer.

Während ich diese Zeilen schreibe, klingt es von draußen wie in einem Kriegsgebiet: Es ist wieder einmal Silvester und es detonieren definitiv nicht nur die in Deutschland zugelassenen Feuerwerkskörper, sondern auch recht zahlreich solche, die landläufig als "Polenböller" bekannt sind. Diese sind als gefährlich anerkannt, da sie Sprengstoffe enthalten, die zur Benutzung als Feuerwerk nicht geeignet sind. Nun gibt es für fast alles Mögliche und für noch mehr Unmögliches EU-Richtlinien. Sogar Naturprodukten wie Äpfeln und Gurken wird vorgeschrieben, wie sie zu wachsen haben. Allerdings scheint es niemanden in der EU-Politik zu interessieren, dass die "Polenböller" Gliedmaßen zerreißen und Gegenstände - auch Infrastruktur - zerstören können. Polen gehört doch nun auch zur EU wäre in diesem Punkt mit einer entsprechenden Richtlinie zu fassen zu bekommen. Wenn die Bundespolizei, die ja aus dem Bundesgrenzschutz hervorging, nicht willens oder in der Lage ist, solche in Deutschland verbotene Dinge, die zu bestimmten Jahreszeiten massenhaft über die Grenze geschmuggelt werden, aus dem Verkehr zu ziehen, sollten sich deutsche Europa-Abgeordnete dafür stark machen, das Übel an der Wurzel zu packen. Und bis es soweit ist, traue ich mich in Hamburg am Silvesterabend / bzw. in der Neujahrsnacht NICHT mehr hinaus. Denn es geht hier, um es noch einmal deutlich zu machen, um Verstöße gegen das Gesetz über explosionsgefährliche Stoffe.

Ich wünsche Ihnen für das neue Jahr alles Gute.
Mit freundlichen Grüßen

Jens Dittrich

Annkathrin Kammeyer, MdHB
Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Dittrich,

zunächst möchte ich Ihnen ein Frohes neues Jahr wünschen.
Was Ihre Frage angeht, so verstößt die Einfuhr, der Besitz sowie der Gebrauch der sogenannten „Polenböller“ oder auch weiterer illegaler Feuerwerkskörper gegen die Gefahrenstoffverordnung, das Waffen - und das Sprengstoffgesetz. Jenes wird in Deutschland strafrechtlich geahndet und kann zu einer Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren führen.
Sowohl Bundespolizei als auch die Zollfahndungsämter sind sich der Problematik wohl bewusst, daher werden die Kontrollen in der Zeit vor Silvester verstärkt. Das Problem ist allerdings, dass es in anderen Ländern, wie zum Beispiel in Polen, möglich ist, Feuerwerkskörper das gesamte Jahr über zu erwerben und nicht nur kurz vor Silvester wie bei uns. Es handelt sich daher um eine ganzjährliche Aufgabe.
Eine hundertprozentige Kontrolle ist allerdings aufgrund der Personalsituation, der langen Grenze und des Schengen - Abkommens nicht möglich.
Gerne werde ich aber Ihre begründeten Bedenken an den SPD-Europaabgeordneten Knut Fleckenstein weiterleiten.

Mit freundlichen Grüßen
Annkathrin Kammeyer

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