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Wie unterstützen Sie die angemessene Vergütung psychotherapeutischer Leistungen?

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Antje Kapek
BÜNDNIS 90/­DIE GRÜNEN
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Frage von Ina W. •

Wie unterstützen Sie die angemessene Vergütung psychotherapeutischer Leistungen?

Sehr geehrte Frau Kapek, ich bin Psychotherapeutin, meine Verantwortung umfasst Versorgung für behandlungsbedürftig psychisch erkrankte, oft suizidale, sich selbst verletzende und nach dem Aufenthalt in geschlossenen Psychiatrien ambulant zu therapierende Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene.Zum 01.04.2026 soll die Vergütung psychotherapeutischer Leistung um 4,5% gesenkt werden.Ich bitte Sie im Wahljahr 2026 um Klärung und Unterstützung in den berufspolitisch wichtigen Punkten:

*angemessene Vergütung psychotherapeutischer Leistungen gesetzlich angemessen regeln!

*gesetzliche Klarstellung einer fairen und rechtskonformen Vergütung psychotherapeutischer Leistungen in der ambulanten Versorgung gesetzlich Krankenversicherter!

*Kosteneinsparungen zu Lasten der notwendigen psychotherapeutischen Versorgung und damit zu Lasten der Versorgung von psychisch erkrankten Menschen beschränken!

*Neuformulierung des §87 SGB V zur angemessenen Vergütung psycotherapeutischer Leistungen!

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Antwort von BÜNDNIS 90/­DIE GRÜNEN

Sehr geehrte Frau W.,

vielen Dank für Ihre Frage. Als verkehrspolitische Sprecherin von Bündnis 90/Die Grünen im Abgeordnetenhaus von Berlin ist die Gesundheitspolitik nicht mein Fachgebiet. Gerne versuche ich dennoch Ihre Frage allgemein zu beantworten. So setzen sich die Grünen grundsätzlich für eine bessere Versorgung im Gesundheitswesen ein, wozu auch die angemessene Vergütung psychotherapeutischer Leistungen gehört. Dies lässt sich grob so zusammenfassen:

1. Reform der Bedarfsplanung
Wir wollen mehr Kassensitze für Psychotherapeut:innen schaffen, damit die hohe Nachfrage besser abgedeckt wird. Eine bessere Versorgung kann indirekt auch die Vergütung stabilisieren, weil Überlastung reduziert wird.

2. Stärkung der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV)
Die Grünen sprechen sich für eine solidarische Bürgerversicherung aus. Ziel ist ein einheitlicheres und gerechteres Vergütungssystem, das auch psychotherapeutische Leistungen angemessen berücksichtigt.

3. Anpassung der Vergütungssysteme
Wir fordern eine Reform des Einheitlichen Bewertungsmaßstab (EBM), um psychotherapeutische Leistungen besser abzubilden – insbesondere zeitintensive Gesprächstherapien, die oft als unterbewertet gelten.

4. Entlastung durch Bürokratieabbau
Zudem würde weniger Verwaltungsaufwand dazu führen, dass Therapeut:innen mehr Zeit für Patient:innen haben – was ebenfalls wirtschaftlich relevant ist.

5. Fokus auf Prävention und frühzeitige Behandlung
Durch frühere Interventionen sollen chronische Verläufe verhindert werden. Das stärkt langfristig auch die Rolle und Finanzierung der Psychotherapie.

Für eine konkretere Positionierung muss ich leider an meine Kolleg*innen im Bundestag um im Bereich der Gesundheits- und Arbeitsmarktpolitik verweisen.

Herzliche Grüße,

Antje Kapek

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