Halten Sie es rechtsstaatlich für okay, dass...

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Frage von Volker W. •

Halten Sie es rechtsstaatlich für okay, dass...

auf Eigentümerversammlungen in zahlreichen Liegenschaften die Gemeinschaft der Eigentümer als legitimer Parlamentsvertreter des Gesetzgebers auf Liegenschaftsebene, den Verwaltungsbeiräten wissent- und willentlich die Auslegung gesetzlicher Begriffe ("Überwachung der Hausverwaltung) uneingeschränkt überlässt? Bietet der Gesetzgeber rechtliche Möglichkeiten, um gegen diese grob undemokratische uns subtil demokratiefeindliche Nachlässigkeit vorzugehen?

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr W.,

wenn ich Ihre Frage richtig verstehe, geht es Ihnen darum, was „Überwachung der Hauverwaltung“ konkret bedeutet und wer darüber bestimmt. Diese Aufgabe, den Verwalter zu „überwachen“ wurde erst bei der Reform des WEG im Jahr 2020 den Verwaltungsbeiräten übertragen. Was das konkret beinhaltet, ist – zumindest nach Meinung der Fachleute, bei denen ich mich erkundigte - juristisch klar definiert und kann im Streitfall, wie es sich im Rechtsstaat auch gehört, in einer gerichtlichen Überprüfung bzw. Auseinandersetzung geklärt werden. Im Übrigen wird für die Beschlüsse der Eigentümerversammlung immer eine Mehrheit benötigt, m.a.W. ein einzelner Eigentümer kann sich alleine nicht gegen die Mehrheit durchsetzen. Das halte ich für demokratisch und legitim und ist (oder sollte) jedem bekannt sein bevor er einer Eigentümerversammlung beitritt. Daher kann ich hier kein Demokratie- oder Rechtsstaatsdefizit erkennen und sehe keine Notwendigkeit dies gesetzlich neu zu regeln.

Mit freundlichen Grüßen,
Armand Zorn, MdB

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