Frage an Armin Schuster bezüglich Wirtschaft

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Armin Schuster
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Frage von Anette M. •

Frage an Armin Schuster von Anette M. bezüglich Wirtschaft

Sehr geehrter Herr Schuster,
beim heutigen Koalitionsgipfel werden historisch wichtige Entscheidungen für unser Land getroffen - wie der Wiederaufbau der Wirtschaft nach der Coronakrise gestaltet wird. Unter anderem wird die Bundesregierung höchstwahrscheinlich eine Abwrackprämie beschließen. Den Beschlüssen muss das Parlament zustimmen.
Wie werden Sie abstimmen? Haben Sie im Blick, dass nicht nur die Schulden, die jetzt gemacht werden, sondern auch die Folgen eines verwässerten Klimaschutzes drastische Auswirkungen auf die nächste Generation haben? Haben Sie das Vertrauen im Blick, das beim Bürger zerstört wird, wenn wieder Lobbyinteressen den Ausschlag geben? Gerne möchte ich Jans Jonas zitieren: "Handle so, dass die Wirkungen deiner Handlung verträglich sind mit der Permanenz echten menschlichen Lebens auf der Erde." (H. Jonas, Das Prinzip Verantwortung 1984)
Mit engagierten Grüßen
A. M., Geschäftsführerin Maaßen-Stiftungs-gGmbh

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Sehr geehrte Frau Maaßen-Boulton,

vielen Dank für Ihr Schreiben.
Die Corona-Pandemie stellt uns alle vor immense gesellschaftliche und wirtschaftliche Herausforderungen. Es ist die größte Herausforderung für unser Land seit dem Zweiten Weltkrieg.
Die Bundesregierung hat in der Krise schnell Hilfsprogramme auf den Weg gebracht, um zunächst während der Phase der Beschränkungen weitgehend Arbeitsplätze zu erhalten, den Fortbestand von Unternehmen zu sichern und soziale Notlagen zu vermeiden. Für die nun beginnende Lockerungsphase haben sich die Koalitionsfraktionen zur aktiven Gestaltung eines Modernisierungsschubs am 3. Juni 2020 auf ein umfangreiches Konjunktur- und Krisenbewältigungspaket verständigt. In diesem Paket wurde keine sog. „Abwrackprämie“ beschlossen. Ich möchte jedoch darauf hinweisen, dass wir ein einzigartiges Zukunftspaket beschlossen haben. Lassen Sie mich darin einige Beispiele herausgreifen:
Durch die Umweltprämie fördern wir den Austausch der Kfz-Fahrzeugflotte durch klima- und umweltfreundlichere Elektrofahrzeuge. Im bestehenden System werden wir die Prämien des Bundes als neue „Innovationsprämie“ verdoppeln. Die Prämie der Hersteller bleibt davon unberührt. Das bedeutet zum Beispiel, dass bis zu einem Nettolistenpreis des E-Fahrzeugs von bis zu 40.000 Euro die Förderung des Bundes von 3.000 auf 6.000 Euro steigt. Diese Maßnahme ist befristet bis 31.12.2021. Bei der Besteuerung von reinelektrischen Dienstwagen von 0,25% erhöhen wir die Kaufpreisgrenze von 40.000 Euro auf 60.000 Euro. Im Rahmen der nationalen Plattform „Mobilität der Zukunft“ werden wir die Frage des optimierten Nutzungsgrades des elektrischen Antriebs bei plug-in Hybridfahrzeugen diskutieren.
Für Zukunftsinvestitionen der Fahrzeughersteller und der Zulieferindustrie wird für die Jahre 2020 und 2021 ein Bonus-Programm aufgelegt. Es dient der Förderung von Investitionen in neuen Technologien, Verfahren und Anlagen. Forschung und Entwicklung für transformationsrelevante Innovationen und neue regionale Innovationscluster vor allem der Zulieferindustrie werden in den Jahren 2020 und 2021 mit 1 Milliarde Euro gefördert.
Wir investieren zusätzlich 2,5 Milliarden Euro in den Ausbau moderner und sicherer Ladesäulen-Infrastruktur, die Förderung von Forschung und Entwicklung im Bereich der Elektromobilität und die Batteriezellfertigung, unter anderem in weitere mögliche Standorte. Der Ausbau der Ladeinfrastruktur als notwendige Voraussetzung zum Hochlauf der E-Mobilität wird beschleunigt. Dazu soll der Masterplan Ladeinfrastruktur zügig umgesetzt werden. Insbesondere soll das einheitliche Bezahlsystem für Ladesäulen nun zügig umgesetzt werden. Durch eine Versorgungsauflage soll geregelt werden, dass an allen Tankstellen in Deutschland auch Ladepunkte angeboten werden. Der Aufbau öffentlich zugänglicher Ladeinfrastruktur (zum Beispiel bei Kitas, Krankenhäusern, Stadtteilzentren, Sportplätzen) wird im Rahmen des Masterplans intensiviert. Zudem wird geprüft, ob die Errichtung von Schnellladesäulen als Dekarbonisierungsmaßnahme der Mineralölwirtschaft behandelt werden kann.

Wir haben die gesetzgeberische Umsetzung des Konjunkturpakets sofort in Angriff genommen, so dass bereits noch vor der Sommerpause verlässliche gesetzliche Rahmenbedingungen vorliegen.

Mit freundlichen Grüßen
Armin Schuster