Frage an Arno Klare bezüglich Verkehr

Arno Klare MdB
Arno Klare
SPD
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Frage von Peter W. •

Frage an Arno Klare von Peter W. bezüglich Verkehr

Guten Tag Herr Klare,

Welche Gründe hat ihre Partei (SPD) bewogen, das Gemeingut Autobahn der Privatisierungslobby zu übereignen ?

Wie stehen sie zu den Privatisierungsplänen ihrer Partei?

Viele Grüße und Glück Auf
Peter Wagner

Arno Klare MdB
Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Wagner,

das Thema ist komplizierter und auch komplexer als ihre Fragestellung unterstellt.
1. Es ist noch nicht entschieden. Die Abstimmungen sind in der nächsten Woche.
2. Ausgangspunkt ist ein Vorschlag von Schäuble, der in der Tat eine Privatisierung bedeutet hätte.
3. Da dieser Vorschlag in der Welt war, hat die SPD in durchaus zähen Verhandlungen dafür gesorgt, dass "Schränken" eingebaut sind. Die BAB bleiben im Besitz des Bundes. Der neuen Gesellschaft gehört sozusagen nichts. Es ist ihr noch nicht einmal der Nießbrauch zugestanden. Deshalb ist die Gesellschaft auch nicht allein kreditfähig; es fehlen ihr die Assets, um diese absichern zu können. Die Gesellschaft generiert keine Einnahmen, sondern wird allein aus dem Bundeshaushalt gespeist (LKW-Maut + weitere Steuermittel). Die Entscheidungen darüber, wieviel Geld die Gesellschaft bekommt und welche Projekte sie in welcher Reihenfolge abwickelt, liegt allein beim Deutschen Bundestag. Die Gesellschaft wird eine GmbH sein. Einziger Gesellschafter ist der Bund.
4. Entscheidend ist, das die zentralen Schranken gegen Privatisierung auf GG-Ebene und nicht nur einfachgesetzlich geregelt sind. Einfache Gesetze können mit einfacher Mehrheit geändert werden, für eine GG-Änderung bedarf es einer 2/3-Mehrheit.
5. PPP gibt es schon heute. Das neue Gesetz engt diese Beschaffungsvariante ein.
6. Nach Lage heute - ohne das neue Gesetz - könnten Bundesfernstraßen privatisiert werden. Dazu reichte eine einfache Mehrheit im Bundestag. Insofern verhindert das neue Gesetz eben diese einfache Option.
7. Alle Kampagnen gegen die Neuregelung - ich habe sie alle studiert - lassen erkennen, dass sie die sehr komplexe Rechtsmaterie nicht hinreichend durchdrungen haben bzw. auf einem Stand von vor Monaten argumentieren.
Ich werde an diesem Wochenende die aktuellen Texte noch einmal in Gänze durcharbeiten. Ich nehme die Ängste und Bedenken aller Kritiker sehr ernst. Ich selbst bin eher ein Kritiker dieser neuen Gesellschaft, als ein Befürworter. Dies allerdings nicht, weil in Bedenken wegen einer drohenden Privatisierung hätte - die scheint mir nun hinreichend ausgeschlossen - sondern weil ich aus fachlichen Erwägungen nicht überzeugt bin, dass diese Gesellschaft besser und schneller arbeiten kann und wird als die bestehenden Auftragsverwaltungen der 16 Bundesländer.

Mit freundlichen Grüßen
Arno Klare