(...) Die Rechtspolitik bewegt sich im Bereich der Telekommunikationsüberwachung in einem Spannungsfeld. Dem Grundrechtsschutz der Bürger steht die ebenfalls verfassungsrechtlich gebotene Pflicht des Staates zu einer effektiven Strafverfolgung gegenüber. (...)
(...) Daher hat jedes Land die Entscheidungsbefugnis darüber, wie sie das Verfahren gestaltet. Es ist jedoch bei Eingang von tausenden Anträgen nachzuvollziehen, dass gerade den ältesten Betroffenen ein Vorrang eingeräumt wird, damit diese aufgrund ihres Lebensalters überhaupt noch in den Genuss der Zuwendung kommen. Den jüngeren Jahrgängen geht die Zuwendung deshalb nicht verloren, sie erhalten entsprechend des Einganges ihres Antrages Nachzahlungen. (...)
(...) In § 16 Abs. 4 StrRehaG ist geregelt, dass Leistungen nach den §§ 17 bis 19 als Einkommen bei Sozialleistungen, deren Gewährung von anderen Einkommen abhängig ist, unberücksichtigt bleiben. Die monatliche Zuwendung an Haftopfer ist mithin *nicht* als Einkommen beim Bezug von ALG II zu berücksichtigen. (...)
Sehr geehrter Herr Frömmel,
Sehr geehrte Frau Camp,
vielen Dank für Ihre Mail. Gern übersende ich Ihnen Informationsmaterial zu. Ich bitte Sie hierzu mir Ihre Postanschrift mitzuteilen.
Mit freundlichem Gruß
Arnold Vaatz
Sehr geehrter Herr Schreiber,