Frage an Arnold Vaatz von Wolfgang Z. bezüglich Soziale Sicherung
Sehr geehrter Herr Vaatz
ich möchte mal wissen, nach welchen Gesichtspunkten die Anträge auf die Opferrente bearbeitet werden. Das Landesverwaltungsamt in Halle/Saale bearbeitet die Anträge nach dem alter des Antragstellers und nicht nach Eingang des Antrages. Es gibt auch junge Antragsteller die krank sind und nicht mehr arbeiten können auf grund des Gesundheitszustandes. Dürfen die das so bearbeiten oder nicht. Vieleicht können Sie da was machen.
Mit freundlichem Gruß
Wolfgang Zickwert
Sehr geehrter Herr Zickwert,
vielen Dank für Ihre Mail.
Für das Antragsverfahren, die Bewilligung und die Zahlung der Zuwendung sind ausschließlich die Länder zuständig. Daher hat jedes Land die Entscheidungsbefugnis darüber, wie sie das Verfahren gestaltet. Es ist jedoch bei Eingang von tausenden Anträgen nachzuvollziehen, dass gerade den ältesten Betroffenen ein Vorrang eingeräumt wird, damit diese aufgrund ihres Lebensalters überhaupt noch in den Genuss der Zuwendung kommen. Den jüngeren Jahrgängen geht die Zuwendung deshalb nicht verloren, sie erhalten entsprechend des Einganges ihres Antrages Nachzahlungen.
Mit freundlichem Gruß
Arnold Vaatz