Frage an Artur Auernhammer bezüglich Raumordnung, Bau- und Wohnungswesen

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Artur Auernhammer
CSU
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Frage von Jakob T. •

Frage an Artur Auernhammer von Jakob T. bezüglich Raumordnung, Bau- und Wohnungswesen

Im ländlichen Raum entstehen Jahr für Jahr neue Baugebiete für neue Einfamilienhäuser. Gerade diese Wohnform ist jedoch die schädlichste Wohnform, da immense Flächen verbraucht werden für wenige Nutzer.
Natürlich darf jeder Mensch sich frei heraussuchen wie und wo er leben möchte. Allerdings und hiermit komme ich zu meiner Frage: Wieso wird die Renovierung von Häusern im Dorfkern nicht mehr gefördert? Wieso werden Familien nicht ausreichend dabei unterstützt, wenn sie sich dazu entscheiden ein Haus im Dorfinneren zu erneuern? Was neben weniger Flächenverbrauch auch dazu führt, dass der Dörfer nicht von innen absterben.

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr T.,

vielen Dank für Ihre Anfrage bzgl. von Fördermöglichkeiten bei Renovierungen von Häusern im Ortskern.
Im vergangenen Jahr hat die Bayerische Staatsregierung genau dieses Thema aufgegriffen und die Förderinitiative „Innen statt Außen“ aufgelegt. Mit dieser Initiative werden Gemeinden beim Flächensparen unterstützt. Der Freistaat Bayern übernimmt 80 Prozent der förderfähigen Kosten für die Projekte und unterstützt dabei die Kommunen, ihren Ortskern oder ihre Stadtmitte zu beleben. Ziel ist es, leerstehende Gebäude und Brachen in Ortskernen wiederzubeleben, zum Beispiel durch Modernisierung und Instandsetzung. Hierfür stehen in diesem Jahr 75 Millionen Euro zur Verfügung. Besonders finanz- und strukturschwache Gemeinden erhalten eine Förderung von bis zu 90 Prozent.
Private Bauherren können bei der Modernisierung und der Instandsetzung leerstehender oder vom Leerstand bedrohter Gebäude innerhalb des Fördergebiets der jeweiligen Dorferneuerung zu den Höchstsätzen für Privatmaßnahmen gemäß der Dorferneuerungsrichtlinie gefördert werden.
Auch im Rahmen des Bund-Länder Programms „Aktive Stadt- und Ortsteilzentren“ können Investitionen unter anderem für Bau- und Ordnungsmaßnahmen für die Wiedernutzung von Grundstücken mit leerstehenden, fehl- oder mindergenutzten Gebäuden und von Brachflächen einschließlich städtebaulich vertretbarer Zwischennutzung eingesetzt werden.

Mit freundlichen Grüßen
Artur Auernhammer

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