Wie viele Geschlechter gibt es aus Ihrer Sicht? Möchten Sie die Praktiken im Transsexuellengesetz, die trans* Menschen durchlaufen müssen, stoppen? Was tun Sie konkret für die Anerkennung von trans*?

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Frage von Jan B. •

Wie viele Geschlechter gibt es aus Ihrer Sicht? Möchten Sie die Praktiken im Transsexuellengesetz, die trans* Menschen durchlaufen müssen, stoppen? Was tun Sie konkret für die Anerkennung von trans*?

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Sehr geehrter Herr B.,

vielen Dank für Ihre Fragen, die ich gerne beantworte. Seit Ende 2018 können Menschen, die weder eindeutig männlich noch weiblich sind, sich im Geburtenregister als "divers" eintragen lassen. Vorher war es nur möglich, das Geschlecht offenzulassen. Das Bundesverfassungsgericht hatte 2017 entschieden, dass es neben "männlich" und "weiblich" eben eine dritte Option geben muss. Das Urteil schafft Klarheit und ist eindeutig.

Das Recht auf Selbstbestimmung ist unzweifelhaft ein hohes Gut, gerade in höchstpersönlichen Dingen, da sie für die Betroffenen sehr persönlich und emotional ist.

Das Recht auf Selbstbestimmung muss aber dort seine Grenzen finden, wo gewichtige Belange der Allgemeinheit berührt sind. Dabei geht es vor allem um das Interesse der Allgemeinheit an einem validen Personenstandsregister. Personenstandsregister sind die einzigen personenbezogenen Register in Deutschland, die Beweiswert haben und mit denen das „rechtliche Geschlecht“ festgelegt wird.

An diese Festlegung wurden und werden in Deutschland Rechte und Pflichten geknüpft (z.B. Frauenförderung, Wehrpflicht). Dies macht jedoch nur Sinn, wenn die Geschlechtszugehörigkeit nicht beliebig geändert und ein Missbrauch ausgeschlossen werden kann. Es ist für die Bevölkerung insgesamt von Interesse, dem Personenstand Dauerhaftigkeit und Eindeutigkeit zu verleihen und beliebige Personenstandswechsel zu vermeiden. Aus diesem Grund sollte an objektivierten Kriterien wie den Sachverständigengutachten festgehalten werden. Auch das Bundesverfassungsgericht hat bestätigt, dass der Gesetzgeber aus den zuvor genannten Gründen "einen auf objektivierte Kriterien gestützten Nachweis verlangen kann, dass die selbstempfundene Geschlechtszugehörigkeit, die dem festgestellten Geschlecht zuwiderläuft, tatsächlich von Dauer und ihre Anerkennung für den Betroffenen von existentieller Bedeutung ist". Aus dem Zitat aus der Entscheidung vom 11. Januar 2011 wird im Übrigen deutlich, dass ein objektiviertes Verfahren auch dem Schutz vor voreiligen und angesichts zum Teil irreversibler Folgen leichtfertig getroffenen Entscheidungen über eine Änderung des Geschlechts dienen kann.

Ich hoffe, dass ich Ihnen meine Position nachvollziehbar erläutern konnte. Für Rückfragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.

Bleiben Sie gesund!

Mit freundlichen Grüßen

Astrid Mannes

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