Frage an Astrid Timmermann-Fechter bezüglich Recht

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Astrid Timmermann-Fechter
CDU
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Frage von Birgit L. •

Frage an Astrid Timmermann-Fechter von Birgit L. bezüglich Recht

Sehr geehrte Frau Timmermann-Fechter,

ich führe berufsmäßig rechtliche Betreuungen. Eine sehr verantwortungsvolle Tätigkeit, die auch den Ansprüchen der verschiedenen Ansprechpartnern gerecht werden muss.
Seit 12 Jahren ist unsere Vergütung nicht angehoben worden. Wir erhalten nach Staffelung max 44,00 € pro Stunde und im 2. Jahr einer laufenden Betreuung werden max 3,5 Stunden bezahlt. Von diesen Zahlungen müssen die Kosten der Berufsausübung (Büro, Mitarbeiter, Auto, Büromaterial), Steuern und Krankenversicherung gezahlt und auch noch Vorsorge für das Alter getroffen werden. Die Aufzählung ist nicht vollständig.
Die Tätigkeit besteht aus regelmäßigen Kontakten mit den Betreuten, Einwilligungen in gesundheitliche Maßnahmen, Kriseninterventionen, behördliche Angelegenheiten, Mietangelegenheiten, finanzielle Angelegenheiten. Auch diese Aufstellung ist nicht vollständig.
Dabei geht die Schere immer weiter auseinander: die Ansprüche an unsere Tätigkeiten steigen, die Vergütung bleibt immer die gleiche, aber die Kosten steigen,
Ich bin gerne bereit in einem persönlichen Gespräch weitere Erläuterungen zu geben und Ihre Fragen zu beantworten.
Im Bundestag wurde der Erhöhung der Betreuervergütung zugestimmt, aber gerade Nordrhein-Westfalen verweigerte die Zustimmung im Bundesrat.
Was werden Sie unternehmen, damit eine Vergütungserhöhung doch noch realisiert wird?

Vielen Dank

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Antwort von
CDU

Sehr geehrte Frau L.,

herzlichen Dank für Ihre Frage zu den Betreuervergütungen. Ich möchte zunächst eines vorweg zum Ausdruck bringen: Gerade in Zeiten, in denen einerseits die Lebenserwartung steigt und andererseits familiäre Netze nicht mehr überall halten, ist die Tätigkeit von Berufsbetreuerinnen und -betreuern sowie Betreuungsvereinen aus Sicht von CDU und CSU unverzichtbar. Dieser hohen gesellschaftlichen Bedeutung entspricht auch eine hohe Verantwortung. Rechtliche Betreuung, die den Bedürfnissen der Betreuten in angemessener Weise gerecht werden will, erfordert ein hohes Maß an Fachkompetenz, an sozialen Fähigkeiten und an Engagement des Betreuers. Schon um geeignete Personen für die Betreuung zu gewinnen, die Motivation zu erhalten und zu gewährleisten, dass Betreuung mit individueller Zuwendung erfolgt, ist eine angemessene, der Verantwortung entsprechende Vergütung der Betreuung erforderlich. Im Bereich der selbstständigen Berufsbetreuerinnen und -betreuer sind Anstrengungen notwendig, um ausreichend Nachwuchs zu gewinnen. Dass hier Anpassungsbedarf besteht, ergibt sich schon daraus, dass das Vergütungssystem seit 2005 nicht mehr verändert worden ist. Insbesondere die wirtschaftliche Situation von Betreuungsvereinen ist in den vergangenen Jahren zunehmend kritisch geworden.

Die CDU hatte sich auf ihrem Kölner Parteitag im Jahr 2014 für eine Anpassung der Betreuervergütung ausgesprochen. Wie Sie richtigerweise sagen, haben wir dann im Mai 2017 diese dringend erforderliche Erhöhung der Betreuervergütung im Deutschen Bundestag beschlossen. Jedoch hat der Bundesrat das Gesetz von der Tagesordnung genommen. Dies ist meines Erachtens sehr bedauerlich, da es sich bei der Vergütungserhöhung um 15 Prozent lediglich um einen Inflationsausgleich handelt, der seit 12 Jahren nicht mehr geleistet wurde.

Gerne stehe ich auch zu einem persönlichen Gespräch zur Verfügung. Sie können hierzu unter der Telefonnummer 0208/459545 einen Termin mit mir vereinbaren.

Mit freundlichen Grüßen
Astrid Timmermann-Fechter

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