Frage von Jochen T. • 30.04.2024
Warum wird der fehlende zeitliche Verzug von Verkehrskontrolle zu Blutentnahme im Grenzwertvorschlag der Expertengruppe nicht berücksichtigt?
Bei Schwerpunktkontrollen wie vom MDR gezeigt, gibt es schlicht keine Zeit zwischen Entnahme und Aufgriffsituation bei der Werte abbauen würden, gilt dann de Facto 2,5NG/Serum für THC also vergleichbar zu noch unter 0,2%BAC?
Oder kann darauf gepocht werden die 1NG darauf zu rechnen?
Wird also bereits seit 2017 juristisch wissenschaftlich betrachtet fehlerhaft verurteilt?
siehe https://ht-strafrecht.de/blog/archiv/blutentnahme-bei-der-polizei-koerperverletzung/
Bei Minute 6:50 zu sehen. https://www.youtube.com/watch?v=VSGQAFFz3OA
Antwort ausstehend von Ates Gürpinar DIE LINKE