Frage an Axel Gehrke bezüglich Innere Angelegenheiten

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Axel Gehrke
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Frage an Axel Gehrke von Michael M. bezüglich Innere Angelegenheiten

Sehr gerhrter Herr Gehrke,

immer wieder hört man von Ihnen und Ihrer Fraktion, dass die von der Bundeskanzlerin und den Ministerpräsidenten der Bundesländer beschlossenen Maßnahmen verfassungswidrig sind. Schon allein der Kreis, der hier gebildet wurde, um Maßnahmen zu besprechen und zu beschließen, sei nicht verfassungsgemäß, da er das Parlament quasi ignoriert und entmachtet.
Warum geht Ihre Fraktion nicht gerichtlich dagegen hervor, wenn Sie doch sicher sind, dass es nicht rechtens ist?

Mit freundlichen Grüßen
M. M.

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Antwort von
AfD

Sehr geehrter Herr Maguhn,

für Ihre E-Mail vom 13. April danke ich Ihnen und möchte Ihre Frage gerne wie folgt beantworten. Die AfD-Bundestagsfraktion hatte bereits am 3. November 2020 unter der BT-Drs-Nr. 19/23949 den Antrag "Umgehung des Parlaments bei Corona-Maßnahmen beenden - Beschlüsse des Corona-Gipfels vom 28. Oktober 2020 rückgängig machen" in den Deutschen Bundestag eingebracht, um das Parlament bei der Entscheidung über die weitreichenden Grundrechtseinschränkungen wieder in dem Umfang zu beteiligen, wie es den Gesetzen unserer freiheitlichen demokratischen Grundordnung entspricht.

Auf der Homepage der AfD-Bundestagsfraktion wurde eine Sonderseite eingerichtet, die über unsere parlamentarischen Initiativen und rechtlichen Maßnahmen umfassend Auskunft gibt, die wir eingebracht haben, um gegen verfassungswidrige Maßnahmen im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie vorzugehen:
https://afdbundestag.de/corona-krise-in-deutschland/

Bereits am 22.10.2020 (BT-Drs.-Nr. 19/23529) forderte die AfD-Bundestagsfraktion die Durchführung einer abstrakten Normenkontrolle beim Bundesverfassungsgericht gemäß Artikel 93 Absatz 1 Nummer 2 GG wegen § 5 Absatz 2 Nummer 1 bis 8 des Infektionsschutzgesetzes. Leider erzielte dieser Antrag nicht die notwendige Mehrheit im Plenum und konnte daher von uns nicht weiter verfolgt werden.

Die AfD-Bundestagsfraktion fordert daher die Bundes- und Landesregierungen dazu auf, sämtliche unverhältnismäßigen Grundrechtseinschränkungen im Rahmen der Corona-Maßnahmen sofort zu beenden. Die Bundes- und Landesregierungen arbeiten momentan an den Parlamenten vorbei, Diskussionen in diesen finden größtenteils nur nach bereits getroffenen Entscheidungen statt. Dies erachtet meine Fraktion als ein Demokratiedefizit und fordert daher eine sofortige Beendigung dieser Verfahrensweise.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr A. Gehrke