Frage an Axel Gehrke bezüglich Gesundheit

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Axel Gehrke
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Frage an Axel Gehrke von Sonja S. bezüglich Gesundheit

Mit Bezug auf den Artikel in der Berliner Zeitung vom 11.4.2021 möchte ich gerne wissen, ob Sie GEGEN die Änderung des Infektionsschutzgesetzes, welches mittlerweile vom Kabinett beschlossen wurde, stimmen werden?
In dem Artikel der Berliner Zeitung hat Jens Gnisa, Richter und ehemaliger Vorsitzender des Deutschen Richterbundes, sein Entsetzen über diese Pläne geäußert.
Dem schließe ich mich an und bitte Sie eindringlich diesem Gesetz NICHT zuzustimmen.
Mit freundlichen Grüßen
S. Schubert

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Antwort von
AfD

Sehr geehrte Frau Schubert,

vielen Dank für Ihre E-Mail in der Sie auf den Artikel "Richter zu Infektionsschutzgesetz: Nichtachtung der Justiz und Dauer-Lockdown" von Herrn Jens Gnisa in der Berliner Zeitung vom 11. April 2021 Bezug nehmen und nach meinem Abstimmungsverhalten bei der anstehenden Abstimmung über die Änderung des Infektionsschutzgesetzes in dieser Sitzungswoche nachfragen. Ich habe am 21. April - wie meine Kollegen der AfD-Bundestagsfraktion - gegen die 4. Änderung des Infektionsschutzgesetzes gestimmt. Leider konnte im Parlament keine Mehrheit gegen diese Gesetzesänderung erzielt werden. Die Ergebnisse der Abstimmung zum Gesetzentwurf finden Sie unter: https://www.bundestag.de/parlament/plenum/abstimmung/abstimmung?id=726

Die rechtliche Einschätzung von Herrn Gnisa, die Änderung des Infektionsschutzgesetzes abzulehnen, da es den Bundestag bei der Verabschiedung von Gesetzen ausklammert, teile ich wie auch die AfD-Bundestagsfraktion. Wir haben das Gesetz zur 4. Änderung des Infektionsschutzgesetzes abgelehnt, denn dieses Gesetz untergräbt die föderale Struktur der Bundesrepublik Deutschland. Allein der Bundesregierung und dem Bundesrat die Zuständigkeit im Kampf gegen Corona zu übertragen, die Bundesländer in Ihrer Mitwirkung zu beschneiden und dadurch den Föderalismus zu entkernen, dies widerspricht meinem Demokratieverständnis. Darüber hinaus ist die Verschärfung des Infektionsschutzgesetzes nicht nur ein Freibrief für weitreichende Grundrechtseinschränkungen, sondern begrenzt auch die Möglichkeit der Bürger, sich vor Gericht gegen unangemessene und überzogene Maßnahmen zu wehren. Inzidenzwerte sind willkürlich politisch festgelegt und können nicht als Grundlage für massive und automatische Eingriffe in Grund- und Freiheitsrechte zu Grunde gelegt werden. Die AfD-Bundestagsfraktion hat gegen diesen Gesetzentwurf gestimmt, da die Bunderegierung mit diesem die demokratischen Grundprinzipien unseres Landes beschädigt und die Bürgerinnen und Bürger zum Leben in einem Dauer-Lockdown verdammt.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr A. Gehrke