Wohn-Riester kann praktisch nur zur Umschuldung genutzt werden. Wäre die alternative Förderung im Rahmen der primären Finanzierung nicht besser?
Wohnriester kann bei der Zulagenstelle erst mit dem Kaufvertrag und dann mit 10 Monaten Vorlauf plus Bearbeitungszeit beim Riester-Anbieter beantragt werden. Das schließt die Verwendung bei der ersten Finanzierung praktisch aus. Wäre das nicht besser zu regeln?
Sehr geehrter Herr R.,
Vielen Dank für Ihre Frage.
Die Eigenheimrenten-Förderung („Wohn-Riester“) bleibt auch im Rahmen der geplanten Reform der privaten Altersvorsorge erhalten. Gleichzeitig sind bereits mehrere Änderungen vorgesehen, die das System flexibler und einfacher machen sollen.
Künftig sollen Anbieter die Eigenheimrenten-Förderung gezielt anbieten können, Produkte dadurch passgenauer und einfacher werden und unnötige Vorgaben entfallen. So wird beispielsweise die bisherige Pflicht abgeschafft, bei Teilkapitalentnahmen mindestens 3.000 Euro Restkapital im Vertrag zu belassen. Zudem sollen die Regelungen rund um das Wohnförderkonto vereinfacht und die nachgelagerte Besteuerung deutlich verkürzt werden.
Richtig ist aber auch: Förderinstrumente müssen sich in der Praxis an den tatsächlichen Abläufen einer Immobilienfinanzierung orientieren. Gerade bei der Erstfinanzierung sind schnelle Entscheidungen, verlässliche Verfügbarkeit von Eigenkapital und einfache Verfahren entscheidend. Deshalb setze ich mich dafür ein, dass die anstehende Reform möglichst praxistauglich umgesetzt wird und danke Ihnen für Ihre Anregung.
Mit freundlichen Grüßen
Axel Knoerig MdB
