Frage an Axel Troost bezüglich Wirtschaft

Dr. Axel Troost
Axel Troost
DIE LINKE
Zum Profil
Frage stellen
Die Frage-Funktion ist deaktiviert, weil Axel Troost zur Zeit keine aktive Kandidatur hat.
Frage von Dieter F. •

Frage an Axel Troost von Dieter F. bezüglich Wirtschaft

Sehr geehrter Herr Dr. Troost,

da Sie der finanzpolitische Sprecher der Linken im deutschen Bundestag sind, werden Sie mit dem Sachverhalt der BVerG-Entscheidung vom 12.09.2012 sicher detailliert vertraut sein.

Der Zweite Senat des BVerfG forderte mit seiner Entscheidung, die völkerrechtliche Sicherstellung

a) der Haftungsbeschränkung für sämtliche Zahlungsverpflichtungen der BRD auf 190.024.800.000 Euro, welche nur mit Zustimmung des deutschen Vertreters in den ESM-Gremien zu höheren Zahlungsverpflichtungen führen darf.

b) dass die Unverletzlichkeit der Unterlagen und die Schweigepflicht der für den ESM tätigen Personen einer umfassenden Unterrichtung des Bundestages nicht im Wege stehen darf.

In beiden Fällen muss seitens der BRD zum Ausdruck kommen, dass man insgesamt nicht an den ESM-Vertrag gebunden sei, wenn die geltend gemachten Vorbehalte unwirksam sein sollten.

Wie wurde die völkerrechtliche Sicherstellung der BVerfG-Auflagen umgesetzt?
Welche ESM-Vertragsunterlagen wurden von Bundespräsident Gauck an welcher Stelle unterschrieben?
Wodurch ist das Einverständnis der restlichen ESM-Mitglieder zu den Auflagen des BVerfG dokumentiert und völkerrechtlich sichergestellt?

Herzlichen Dank für Ihre Antwort.

Mit freundlichen Grüßen

Dieter Fritsch

Dr. Axel Troost
Antwort von
DIE LINKE

Sehr geehrter Herr Fritsch,

das Verfassungsgericht hat beim ESM bezüglich Zahlungsverpflichtungen und Unterrichtung des Bundestags eine völkerrechtlich verbindliche Klarstellung eingefordert. Dazu soll nun auf Initiative der Bundesregierung von den Finanzministern der ESM-Mitgliedstaaten eine "interpretative Erklärung" verabschiedet werden, welche die Anforderungen des Verfassungsgerichts erfüllt.

Wie Sie wissen, lehnt die Fraktion DIE LINKE den ESM-Vertrag und den Fiskalvertrag ab. Dies gilt auch nach dem Urteil des Verfassungsgerichts.

Eine Stellungnahme von mir nach dem Urteil zum ESM finden Sie hier (ich bin Ökonom und nicht Jurist): /Nach dem ESM-Urteil: Unkonventionelle Maßnahmen zur Rettung der Euro-Zone sind nötig!/ http://www.die-linke.de/index.php?id=55&tx_ttnews[tt_news]=19482&tx_ttnews[backPid]=9&no_cache=1

Mit freundlichen Grüßen,
Dr. Axel Troost