Frage an Axel Voss bezüglich Gesundheit

Axel Voss
Axel Voss
CDU
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Frage von Theo P. •

Frage an Axel Voss von Theo P. bezüglich Gesundheit

Sehr geehrter Herr Voss,

in Ihrer Antwort an Herrn Meyer schreiben Sie, dass, ich zitiere " dass nikotinhaltige Erzeugnisse ab einem Grenzwert ab 1 mg pro Einheit bzw. ab 2 mg pro ml als Arzneimittel zugelassen werden müssen."

Dieser Grenzwert basiert ja laut Tabakrichtlinie auf den Grenzwerten von Nikotinersatzpräparaten.

Wie kann es denn sein, dass diese Ersatzpräparafe selber einen viel höheren Wert haben?

Hier möchte ich auf das Nikotinnasenspray verweisen, ich zitiere mal die Seite

de.wikipedia.org/wiki/Nikotinersatztherapie

und dort den Passus:" Nikotinnasenspray wird für starke Raucher mit sehr hoher Tabakabhängigkeit empfohlen. Nikotinhaltige Flüssigkeit wird in die Nase gesprüht. Eine 10 ml Flasche enthält 100 mg Nikotin."

Und auf der Seite http://www.apo.de/asp/tabak_3.asp?user=100
zitiere ich den Pasus " Nikotinnasenspray:

Die Zufuhr von Nikotin kann natürlich auch auf den Bedarfsfall beschränkt werden. Ein Nikotinnasenspray wird bei Rauchverlangen in 1-3 Dosen/Sprühstößen pro Stunde in jedes Nasenloch gesprüht. Dies entspricht einer Gesamtnikotinzufuhr von ca. 1 mg. Die Kosten der Sprühflasche betragen je nach Handelspräparat zwischen 31-34,- €."

Wie kann es sein, das Nikotinersatzpräparate eine höhere Konzentration als ein Liquid enthalten? Angeblich soll doch der Wert in den Liquids an die Nikotinersatzpräparate angepasst worden sein.
Es ware nett,wennSie mir das erklären könnten?
Denn ich verstehe das nicht.
Denn wenn ich 1 ml Liquid mit 6 mg Nikotin dampfe, entspricht dies in etwa 10-15 Zigaretten, also etwa ,4-0,6mg pro Zigarette.
Bei einem Nasenspray bei 1-3 Sprühstössen (1Dosis) etwa. mg.

Axel Voss
Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Pimpertz,

vielen Dank für Ihre Frage zur EU-Tabakrichtlinie. Da ich nicht Mitglied im zuständigen Fachausschuss bin, kann ich Ihnen keine detaillierte Auskunft zu Ihren speziellen Anmerkungen über die Nikotinmengen in Ersatzpräparaten und/oder Liquids geben. Ich empfehle Ihnen, sich diesbezüglich an meinen zuständigen Kollegen aus dem Gesundheitsausschuss Herrn Karl-Heinz Florenz MdEP ( http://www.karl-heinz-florenz.de ) zu wenden.

Wie allerdings schon in meiner erneuten Antwort an Herrn Meyer ausgeführt, hat sich der Gesundheitsausschuss dafür ausgesprochen, dass künftig generell alle nikotinhaltigen Ersatzpräparate als Arzneimittel behandelt werden.

Mit freundlichen Grüßen

Axel Voss

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