Frage an Aydan Özoğuz von Nazif K. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Meine Tochter ist in Berlin geboren und hat mit 15 Jahren die deutsche Staatsangehörigkeit beantragt und erhalten. Mit 18 Jahren sollte sie dann die türkische Staatsangehörigkeit abgeben und beim Bezirksamt dies vorlegen. Jetzt ist meine Tochter 18 Jahre alt geworden, wir haben aber auch über Neuregelungen der doppelten Staatsangehörigkeit gehört. Meine Frage lautet, hat sie jetzt das Recht auf doppelte Staatsangehörigkeit oder muss sie trotzdem die türkische Staatsangehörigkeit abgeben.
mfg
Nazife Kaya
Sehr geehrte Frau Kaya,
vielen Dank für Ihre Frage. Ich möchte Sie bitten, Ihre Frage direkt an meine Mailadresse aydan.oezoguz@bundestag.de zu senden, damit ich auf Ihr persönliches, rechtliches Anliegen bzw. dasjenige Ihrer Tochter antworten kann.
Im Koalitionsvertrag wurde vereinbart, dass die Optionspflicht im Staatsangehörigkeitsrecht abgeschafft werden soll. Davon werden viele optionspflichtige, junge Menschen in unserem Land profitieren. Eine weitergehende Regelung für die generelle Hinnahme von Mehrstaatigkeit auch bei der Einbürgerung konnte mit der Union in den Koalitionsverhandlungen nicht erreicht werden.
Mit freundlichen Grüßen
Aydan Özoguz, MdB