Frage an Aydan Özoğuz von Andreas S. bezüglich Familie
Sehr geehrte Frau Özoguz,
was unternehmen Sie und die SPD zur Zeit, um den Nazi-Paragrafen 219a StGB abzuschaffen?
Sehr geehrter Herr S.,
vielen Dank für Ihre Frage. Die von der SPD geführten Ministerien für Familie, Senioren, Frauen und Jugend als auch Justiz und Verbraucherschutz wurden im vergangenen Jahr von den Koalitionsfraktionen damit beauftragt, einen Vorschlag zur Überarbeitung des Paragrafen 219a StGB zu machen. Nach intensiven Verhandlungen innerhalb der Bundesregierung und im Parlament wurde nun ein Gesetzentwurf verabschiedet.
Folgende Ziele standen für die SPD im Vordergrund: Informationsrechte von Frauen, die über einen Schwangerschaftsabbruch nachdenken, zu stärken, Rechtssicherheit zu schaffen und Ärztinnen und Ärzte zu entkriminalisieren.
Der Gesetzentwurf schafft Rechtssicherheit und kann die Situation von Frauen als auch Ärztinnen und Ärzten in Deutschland verbessern, da er u.a. folgendes vorsieht:
- Zukünftig sollen Ärztinnen und Ärzte sowie Krankenhäuser darüber informieren dürfen, dass sie diesen medizinischen Eingriff durchführen, ohne sich dadurch strafbar zu machen.
- Die Bundesärztekammer soll künftig eine monatlich aktualisierte Liste aller Ärztinnen und Ärzte sowie Einrichtungen veröffentlichen, die einen Schwangerschaftsabbruch vornehmen. Ärztinnen und Ärzte dürfen auch auf dieses Informationsangebot verweisen.
- Offizielle Stellen (zuständige Bundes- oder Landesbehörden, Beratungsstellen, Ärztekammern) müssen sachliche Informationen zum Schwangerschaftsabbruch online anbieten. Dies soll unseriösen oder tendenziösen Informationen im Netz entgegenwirken. Ärztinnen und Ärzte dürfen auf diese Infomaterialien verweisen.
Sie finden den Gesetzentwurf hier:
https://www.bmjv.de/SharedDocs/Gesetzgebungsverfahren/Dokumente/RegE_Info_Schwangerschaft219a.pdf?__blob=publicationFile&v=2
Mit freundlichen Grüßen
Aydan Özoğuz, MdB