Frage an Aydan Özoğuz von yasemin d. bezüglich Familie
Ich bin eine eingebürgerte gebürtige Türkin,deren Eltern erste Generation sog.Gastarbeiter waren in die Heimat zurückgekehrt sind.Die in Deutschland gebliebenen Kinder und Enkelkinder mit einem Turistenvisum besuchen konnten.Mittlerweile ist ein Elternteil verstorben,die Hinterbliebene Mutter ist alleine und pflegebedürftig,die wir bei uns haben und pflegen wollen auf unsere Kosten auch noch...aber dann kommt das Ausländerrecht mit der Härte Fall Regelung...
Warum kümmert sich keiner um die ältere Generation die Hilfe im Alter braucht in der Gesetzgebung/Regelung, das solche Fälle humaner behandelt werden.In unserem Fall wurde ein Nachzug der Mutter verweigert,da keine humanitäre Notlage zu sehen ist laut Botschaft ??Ist alt,krank und alleine sein ohne Familie zu der man nicht zuziehen darf,weil es nicht menschlich betrachtet wird ,vorallem in unserem Kulturkreis lässt man die Eltern nicht vor sich hin leben .Ist dies keine humanitäre Notlage???Das ist kein Einzelfall, bitte nehmen Sie sich dieser Problematik politisch an.
Diese hilfsbedürftigen Eltern ,wo die Kinder deutsche sind ,in Deutschland leben müssten im Ausländerrecht toleranter behandelt werden!?
Was denken Sie zu dieser Problematik?
Bitte um ihre Vorschläge um in unserem Fall, die Mutter nach Berlin zu holen um ihr ein familiären Lebensabend noch zu ermöglichen.
Bedanke mich und verbleibe mit herzlichen Grüßen
y. d.
Sehr geehrte Frau Demirci,
vielen Dank für die Schilderung Ihres Anliegens.
Das von Ihnen beschriebene Problem ist uns seit Jahrzehnten bekannt. Es betrifft alle Menschen, die Eltern im Ausland haben. Dabei ist ganz sicher auch ein Problem, dass dieser Personenkreis nicht in Deutschland krankenversichert ist. Mit der Rückkehr in die Türkei, haben Ihre Eltern (wie so viele Gastarbeiter der ersten Generation) sich andererseits aber auch bewusst dafür entschieden, auf ihre Rechte in Deutschland zu verzichten.
Grundsätzlich kann ich jedoch aufgrund Ihrer Schilderungen keine rechtliche Einschätzung zu dem Sachverhalt abgeben. Zudem empfinde ich abgeordnetenwatch.de nicht als geeignetes Medium für die Klärung einer solchen Frage.
Eine leicht zugängliche Anlaufstelle für rechtliche Fragen bzgl. Einwanderung ist der Bürgerservice der Beauftragten der Bundesregierung für Migration, Flüchtlinge und Integration. Ich habe diese Stelle bis zum März 2018 ausgeführt und weiß, dass dort Mitarbeiter sitzen, die Ihnen eine fundierte Einschätzung zu Ihrem Fall geben können, wenn Sie ihnen den Sachverhalt etwas detaillierter schildern.
Alle Informationen zum Bürgerservice finden Sie hier: https://www.integrationsbeauftragte.de/ib-de/service/buergerservice
Sie können sich auch an die Abgeordneten vor Ort in Berlin wenden. Möglicherweise gibt es einen Weg, Ihrer Mutter mehr Zeit mit Ihnen in Deutschland zu ermöglichen.
Mit freundlichen Grüßen
Aydan Özoğuz, MdB