Inwiefern ist die Einhaltung der Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages ein Angriff auf den Parlamentarismus?

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Aydan Özoğuz
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Frage von Robert O. •

Inwiefern ist die Einhaltung der Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages ein Angriff auf den Parlamentarismus?

Sehr geehrte Frau Özoğuz,
am 7. Juli hat die AfD die Abstimmung über das Energie-Effizienzgesetz verhindert, indem die Beschlussfähigkeit des Bundestages gemäß Geschäftsordnung anzweifelt wurde (Drucksache 20/116, S. 14400). Nach dem Hammelsprung waren Sie gezwungen, die Sitzung zu beenden. Sie unterstellten der AfD ein „unparlamentarisches Verhalten“. Bei der Verabschiedung (ca. 16:33) riefen Sie die Abgeordneten dazu auf darüber nachzudenken, „wie wir in Zukunft Angriffen auf den Parlamentarismus gemeinsam begegnen können“. Fragen:
Haben Sie den zu spät kommenden Unionsabgeordneten nicht bemerkt?
Warum dauerte der Hammelsprung nur 2 Minuten (lt. Protokoll 16:29-16:31)?
Finden Sie die mutmaßlich bösartige Unterstellung, die beiden AfD-Abgeordneten hätten absichtlich am Hammelsprung nicht teilgenommen, mit Ihrer Position als Bundestagsvizepräsidenten vereinbar?
Inwiefern ist die Einhaltung der Geschäftsordnung ein Angriff auf den Parlamentarismus?
Mit freundlichem Gruß
Robert O.

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr O.,

vielen Dank, dass Sie mich über Abgeordnetenwatch kontaktiert haben. Da ich auf wesentliche Teile Ihrer Frage bereits in vorherigen Anfragen geantwortet habe, möchte ich an dieser Stelle vor allem noch einmal klarstellen, dass das von mir kritisierte "unparlamentarische Verhalten" nicht darin lag, dass die AfD-Fraktion einen Hammelsprung beantragt hat. Selbstverständlich gehört es zu den unbestrittenen parlamentarischen Rechten jeder Fraktion, die erforderliche Beschlussfähigkeit feststellen zu lassen. Unparlamentarisch war aber in der Tat, dass dann einige Abgeordnete der AfD, die sich vor dem Hammelsprung im Plenarsaal befanden, nicht an dem Hammelsprung teilgenommen und sich nicht haben zählen lassen. Sie betraten gleich nach dem Hammelsprung wieder den Saal. Von einer "versehentlichen" Nichtteilnahme kann sicherlich nicht die Rede sein. Wobei die allermeisten AfD Abgeordneten zu dieser Stunde ganz offensichtlich auch nicht mehr im Bundestag waren, sie tauchten weder vorher noch hinterher auf.

Der eigentliche Hammelsprung hat zwar nur wenige Minuten in Anspruch genommen. Allerdings wird die Zeit bis zum Beginn deutlich länger bemessen, damit alle anwesenden Abgeordneten auch teilnehmen können. Wir können davon ausgehen, dass alle noch anwesenden Abgeordneten es dann auch geschafft haben, den Plenarsaal rechtzeitig zu erreichen. Es blieb niemand draußen vor der Tür zurück. Erst nach Verkündung des Ergebnisses werden alle Türen wieder geöffnet.

Natürlich gehört es zuallererst zu den Pflichten der Koalitionsfraktionen, eine ausreichende Anwesenheit sicherzustellen. Auch das möchte ich hier klar betonen. Und genau darauf zielte übrigens auch meine Bemerkung.

Mit freundlichen Grüßen

Aydan Özoğuz

 

 

 

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