Beabsichtigt die SPD Hartz IV neu zureformieren,und wieder mehr Sozialegerechtigkeit zu erlangen? Warum bekommen Bulgaren und Romänen die nicht Arbeiten wollen Kindergeld das muss anders geregelt wer

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Bärbel Bas
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Frage von Karl-Heinz I. •

Beabsichtigt die SPD Hartz IV neu zureformieren,und wieder mehr Sozialegerechtigkeit zu erlangen? Warum bekommen Bulgaren und Romänen die nicht Arbeiten wollen Kindergeld das muss anders geregelt wer

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Sehr geehrter Herr Ismaili,

vielen Dank für Ihre Anfrage, auf die ich gerne antworte.

Wir wollen die Grundsicherung grundlegend überarbeiten und sie zu einem Bürgergeld weiterentwickeln. Dabei setzen wir auf ein stärkeres Miteinander von Betroffenen und Staat, weniger Bürokratie, mehr Weiterbildung und mehr finanzielle Sicherheit für die Betroffenen. Unser Ziel ist es, die Leistungen ohne Hürden und Umwege zugänglich zu machen, digital und unkompliziert. Wir wollen einen Bürgerservice, der nach Lebenslagen berät, alle Leistungen wie aus einer Hand zugänglich macht und hilft, Rechtsansprüche geltend zu machen. Dabei müssen wir auch über die Höhe des Bürgergeldes neu diskutieren und dabei Betroffene und Sozialverbände mit einbeziehen. Sicher ist für mich, dass eine kaputte Waschmaschine oder eine neue Winterjacke nicht mehr zur finanziell untragbaren Last werden darf.

Wir wollen die Menschen in ihrer Lebenslage, in der sie Hilfe benötigen, unterstützen und ihnen eine neue Perspektive geben. Unser Ziel ist es, allen eine Beschäftigung und, falls erforderlich, eine Qualifizierung und Weiterbildung zu ermöglichen. Statt an Kennzahlen soll sich die Unterstützung an der individuellen Situation der Menschen orientieren. Dazu werden wir die gesetzlichen, personellen und finanziellen Rahmenbedingungen so verbessern, dass die Jobcenter diesem Auftrag nachkommen können. Wir wollen ein Recht auf Förderung beim Nachholen eines Berufsabschlusses schaffen und einen Weiterbildungsbonus einführen, der die finanziellen Spielräume spürbar erweitert.

Auch die Lebensleistung und das angesparte Vermögen wollen wir in Zukunft stärker berücksichtigen. In der Corona-Pandemie haben wir die Vermögensprüfung weitestgehend ausgesetzt. Man läuft nicht mehr Gefahr, sofort aus der Wohnung ausziehen zu müssen. Dadurch können sich die Behörden und die Betroffenen in den ersten Monaten mit voller Energie auf eine sinnvolle Wiederaufnahme der Beschäftigung konzentrieren. Die guten Erfahrungen aus diesen vorübergehenden Maßnahmen haben uns darin bestätigt, dafür zu sorgen, dass auch in Zukunft Vermögen und Wohnungsgröße innerhalb der ersten zwei Jahre nicht überprüft werden und das Schonvermögen erhöht wird. So wollen wir die Lebensleistung der Menschen stärker berücksichtigen. Das Bürgergeld wird zwar weiterhin Mitwirkungspflichten kennen, Sinnwidrige und unwürdige Sanktionen werden wir aber abschaffen. Wir setzen konsequent auf Hilfe und Ermutigung. Eingliederungsvereinbarungen werden durch eine gemeinsame und auf Augenhöhe erarbeitete Teilhabevereinbarung ersetzt. Bei ihrer Umsetzung setzen wir auf Befähigung und Bestärkung und nicht auf Vorgaben und Zwang.

Gern beantworte ich auch Ihre Frage zum Kindergeld:

Die große Mehrheit der Menschen, die aus Südosteuropa zu uns nach Duisburg kommen, sind auf der Suche nach einer besseren Zukunft für sich und ihre Kinder. Sie wollen, dass ihre Kinder die Schule besuchen und bestmöglich ausgebildet werden. Und die überwiegende Mehrheit dieser Menschen ist bereit, hart für eine bessere Zukunft zu arbeiten. Diese Menschen und ihre Kindern aus anderen EU-Mitgliedstaaten, die hier leben und arbeiten, haben einen Anspruch auf Kindergeld, da sie aufgrund der Freizügigkeit von EU-Bürgerinnen und -Bürgern den deutschen Bürgerinnen und Bürgern gleichgestellt sind. Klar ist aber auch: Einen Missbrauch dieser Regelung darf es nicht geben. Deshalb bekämpfen wir organisierten Missbrauch und haben dazu das Gesetz gegen illegale Beschäftigung und Sozialleistungsmissbrauch beschlossen, das 2019 in Kraft getreten ist. Kindergeld wird an EU-Bürger und EU-Bürgerinnen nun in den ersten drei Monaten nur noch dann ausgezahlt, wenn Einkünfte der Eltern in Deutschland nachgewiesen werden. Zudem haben wir die Kontrollmöglichkeiten des Zolls ausgeweitet. Er kann nun bei Kontrollen auch Anhaltspunkte für unberechtigten Kindergeldbezug prüfen und seine Erkenntnisse direkt an die Familienkassen melden. Die Familienkassen haben die Möglichkeit erhalten, Kindergeldzahlungen bei Zweifeln am Vorliegen eines rechtmäßigen Anspruchs vorläufig einzustellen. Ob diese Maßnahmen ausreichend sind, werden wir im Auge behalten und wenn nötig nachsteuern.

Mit freundlichen Grüßen

Bärbel Bas

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