Die UN rügt Deutschland, weil Menschen in Werkstätten keinen Mindestlohn erhalten. Wann beenden Sie dieses Sonderrecht und führen echte Löhne statt "Taschengeld" ein, um Altersarmut zu verhindern?
Sehr geehrte Frau Bundesministerin Bas,
Deutschland wurde bei der Staatenprüfung zur UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) scharf gerügt. Ein Hauptkritikpunkt ist das System der Werkstätten für behinderte Menschen (WfbM).
Hunderttausende Menschen arbeiten dort Vollzeit, erhalten aber keinen Mindestlohn, sondern nur ein geringes Entgelt (oft weit unter 2 Euro/Stunde) und haben keinen vollen Arbeitnehmerstatus. Faktisch ist dies eine staatlich legitimierte Ausbeutung, die direkt in die Altersarmut führt. Argumente wie "Schutzraum" oder "Rehabilitationsleistung" dürfen nicht länger als Ausrede dienen, um Menschenrechte (Recht auf Arbeit und faire Entlohnung gemäß Art. 27 UN-BRK) zu verwehren.
In Bayern behaupten Politiker der Union, die Betroffenen wollten "keine Änderung". Als Sozialdemokratin und Arbeitsministerin frage ich Sie: Wann schaffen Sie die Sonderwelten ab und sorgen für einen inklusiven Arbeitsmarkt mit existenzsichernden Löhnen für alle?
Sehr geehrter Herr K.
der UN-Fachausschuss für die Rechte von Menschen mit Behinderungen kritisiert die nach seiner Ansicht hohe Zahl von Menschen, die in den Werkstätten für behinderte Menschen (WfbM) beschäftigt ist und die niedrigen Übergangsquoten auf den allgemeinen Arbeitsmarkt.
Die Regierungsparteien haben diese Kritik im Koalitionsvertrag aufgegriffen und festgelegt, dass die WfbM erhalten und reformiert werden sollen. Dabei sollen mehr Menschen von einer WfbM auf den allgemeinen Arbeitsmarkt wechseln können. Zu diesem Zweck soll insbesondere der Berufsbildungsbereich der WfbM stärker auf den Arbeitsmarkt ausgerichtet und das Budget für Arbeit attraktiver ausgestaltet werden.
Denn schon jetzt gilt: Menschen mit Werkstattberechtigung, die auf einem Budgetarbeitsplatz tätig sind, sind sozialversicherungspflichtig beschäftigt und haben Anspruch auf ein Entgelt mindestens in Höhe des gesetzlichen Mindestlohns. Diese Möglichkeit soll gestärkt werden. Der Koalitionsvertrag sieht überdies vor, das Werkstattentgelt zu verbessern.
Mit freundlichen Grüßen
Bärbel Bas
