Label
Künstler:innen, die reguläre Beiträge über die KSK an die Sozialversicherungen einzahlen und Aktivrente: Ist es in Ordnung, Künstler:innen von der Aktivrente auszuschließen?

Portrait von Bärbel Bas
Bärbel Bas
SPD
82 %
457 / 556 Fragen beantwortet
Zum Profil
Frage von Sandra S. •

Künstler:innen, die reguläre Beiträge über die KSK an die Sozialversicherungen einzahlen und Aktivrente: Ist es in Ordnung, Künstler:innen von der Aktivrente auszuschließen?

Sehr geehrte Frau Bas,
Künstler:innen zahlen (wie auch Arbeitnehmer:innen) reguläre Beiträge in die gesetzlichen Sozialversicherungskassen. Ich sehe keinen Unterschied zu Arbeitnehmer:innen. Ist es in Ordnung, Künstler:innen von der Aktivrente auszuschließen? Ist dies rechtlich in Ordnung (Grundsatz der Gleichbehandlung)? Mit freundlichen Grüßen, Sandra S.

Portrait von Bärbel Bas
Antwort von SPD

Sehr geehrte Frau S.,

vielen Dank für Ihre Frage.

Ziel der Aktivrente ist es, das Erwerbspotenzial älterer Menschen besser zu nutzen und das Weiterarbeiten über die Regelaltersgrenze hinaus attraktiver zu machen. Ich kann gut nachvollziehen, dass sich auch viele Künstlerinnen und Künstler eine solche steuerliche Begünstigung wünschen.

Der Anreiz der Aktivrente setzt jedoch gezielt dort an, wo zusätzliche Erwerbstätigkeit im Alter gewonnen werden soll – also bei Menschen, die ohne einen solchen Anreiz dem Arbeitsmarkt nicht mehr zur Verfügung stünden, mit ihm aber im Beruf bleiben. Bei vielen selbstständig Tätigen und auch Künstlerinnen und Künstlern ist der Anteil derjenigen, die ohnehin über die Regelaltersgrenze hinaus berufstätig bleiben, bereits heute hoch. Ein zusätzlicher steuerlicher Anreiz ist hier gegenwärtig nicht vorgesehen.

Das Aktivrentengesetz sieht zugleich vor, dass die Bundesregierung die Wirksamkeit der Regelung nach zwei Jahren überprüft. Dabei wird auch geprüft, ob durch eine Einbeziehung weiterer Gruppen zusätzliche Wachstumsimpulse erschlossen werden können. Eine spätere Erweiterung ist damit nicht ausgeschlossen.

Da die Aktivrente im Kern einen Steuerfreibetrag vorsieht, liegt ihre Ausgestaltung in der Zuständigkeit des Bundesministeriums der Finanzen. Für die rechtlichen Einzelheiten empfehle ich Ihnen daher, sich direkt an das Bundesministerium der Finanzen zu wenden – das geht zum Beispiel über https://www.bundesfinanzministerium.de/Web/DE/Service/Kontakt/Kontaktformular/kontaktformular.html.

Abschließend möchte ich darauf hinweisen, dass Sie selbstverständlich die Möglichkeit haben, auch auf direktem Weg mit dem Deutschen Bundestag, seinen Abgeordneten oder mir Kontakt aufzunehmen – zum Beispiel über https://www.bundestag.de.

Mit freundlichen Grüßen

Bärbel Bas

Was möchten Sie wissen von:
Portrait von Bärbel Bas
Bärbel Bas
SPD

Weitere Fragen an Bärbel Bas