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Sehr geehrte Frau Bas, warum lehnen Sie den Vorschlag der Reformkommission, der 12 Milliarden in die gesetzlichen Kk bringt, bereits ab?

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Frage von Pia S. •

Sehr geehrte Frau Bas, warum lehnen Sie den Vorschlag der Reformkommission, der 12 Milliarden in die gesetzlichen Kk bringt, bereits ab?

Sehr geehrte Frau Bas,

Sie gehören einer Partei an, die das Wort SOZIAL in ihrem Namen führt. Ist es sozial, den Beitragszahlern die Leistungen der Kk für die Bürgergeldempfänger aufzubürden? Nein, das ist es nicht. Dafür muss der Steuerzahler aufkommen!! Wir Beitragszahler müssen jährlich steigende Beiträge akzeptieren. Jetzt sollen Leistungen, wie Zahnarzt vielleicht gestrichen werden. Ist das sozial? Nein.

Es entscheiden die Menschen darüber, die sich locker eine teure (Zahnarzt)Behandlung leisten können. Der "Normal"Bürger kann das nicht. Gesundheitliche Leistungen kappen auf der einen Seite, auf der Seite versicherungsfremde Leistungen drinlassen? Das ist sozial? Nein, nicht den arbeitenden Bürgern gegenüber. Seien Sie dieser Gruppe doch bitte mal SOZIAL gegenüber, nicht nur denen, die für den Staat nichts leisten!

Wer finanziert den Staat? Wer bezahlt Steuern/ Abgaben? Die arbeitende Bevölkerung. Und die soll jetzt zum wiederholten Mal abgestraft werden. Das ist unsozial.

VG

P.S.

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Sehr geehrte Frau S.

das sozialrechtlich zu gewährende, menschenwürdige Existenzminimum umfasst auch die Sicherstellung einer ausreichenden medizinischen Versorgung. Auch Beziehende von Grundsicherungsgeld brauchen eine sichere Gesundheitsversorgung. Der Bund zahlt dafür Beiträge für Grundsicherungsgeldbeziehende an die gesetzlichen Krankenkassen (GKV). Die Berechnung des Beitrags ist im Fünften Buch Sozialgesetzbuch geregelt. 

Wichtig ist mir dabei zu betonen, dass unser Versicherungssystem auf dem Solidarprinzip fußt. In der GKV haben alle Mitglieder und Versicherte im Grundsatz denselben Leistungsanspruch - unabhängig vom individuellen Einkommen und den hiervon abgeführten Krankenversicherungsbeiträgen. Vor diesem Hintergrund werden durch das am 29. April 2026 vom Kabinett beschlossene GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz die Beiträge stufenweise ab dem Jahr 2027 erhöht, so dass der Bund ab dem Jahr 2031 rund 2 Milliarden Euro mehr als bisher zahlt. Zudem wird bei den Grundsicherungsgeldbeziehenden typischerweise auch für sonst in der Regel familienversicherte Ehepartnerinnen und Ehepartner ein eigener Beitrag gezahlt.

Mit freundlichen Grüßen 

Bärbel Bas 

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