Setzt sich die SPD gegen Kürzungen in der ambulanten Psychotherapie ein? Ja/nein?
Ich bin gerade sehr enttäuscht von der fehlenden Reaktion der SPD (Ausnahme: Fraktion Thüringen) auf die geplanten Honorarkürzungen und rätsele über die Motive. In den letzten Jahren haben sich die Anfragen von Patient*innen vervielfacht. Die Patient*innen kommen mit starken psychischen Problemen. Die politische Krisen der letzten Jahre haben Einfluss auf die Art, wie Patient*innen ihren Alltag verarbeiten, nämlich vor dem Hintergrund eines allgemeinen Bedrohtheitsgefühls.
Ich helfe diesen Patient*innen, wieder klarzukommen. Vor dem Hintergrund gestiegener Praxiskosten kommt mir die geplante rückwirkende (!) Gehaltskürzung (denn faktisch handelt es sich darum), welche bei laufenden Nebenkosten (Praxiskosten, Versicherungen, Kreditzahlungen) dermaßen in meine Daseinsvorsorge eingreift, dass ich mir existenzielle Sorgen mache, wie ein Schlag in die Magengrube vor. Kann ich überhaupt noch vorausplanen oder wird die Abwertung meines Berufes weitergehen? Ich bedanke mich für Ihre Hilfe.
Sehr geehrte Frau R.,
vielen Dank für Ihre Frage zur Absenkung der Honorare von Psychotherapeutinnen und -therapeuten durch die Selbstverwaltung von Krankenkassen und Ärzten.
Ich kann nachvollziehen, dass diese Entscheidung bei Ihnen und vielen anderen Menschen für erheblichen Unmut gesorgt hat. Für die psychotherapeutische Versorgung in Deutschland ist dies aus meiner Sicht kein gutes Signal – auch vor dem Hintergrund, dass wir als SPD gemeinsam mit unserem Koalitionspartner im Koalitionsvertrag einen besonderen Schwerpunkt auf mentale Gesundheit und eine ausreichende Versorgung gelegt haben.
Zum Hintergrund: Der Leistungsumfang und die dazugehörigen Vergütungen in der gesetzlichen Krankenversicherung sind in Deutschland keine politischen Entscheidungen, sondern werden in der Selbstverwaltung festgelegt. Konkret sind es der GKV-Spitzenverband (GKV-SV) für die Krankenkassenseite und die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) für die Leistungserbringer – in diesem Fall die Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten –, die die Honorarhöhen in der Versorgung selbstständig aushandeln. Der Gesetzgeber hat diese Entscheidungen bewusst an diejenigen übertragen, die für die Versorgung und deren Umsetzung unmittelbar Verantwortung tragen. Denn nur dort ist die fachliche Expertise und notwendige Datengrundlage für diese Entscheidungen vorhanden.
Der GKV-SV und die KBV bilden gemeinsam den paritätisch besetzten Bewertungsausschuss. Kommt es dort zu keiner Einigung, wird als Schlichtungsmechanismus der Erweiterte Bewertungsausschuss einberufen. Dabei wird der Bewertungsausschuss um einen unparteiischen Vorsitzenden und zwei weitere unparteiische Mitglieder erweitert, die dann einen möglichst ausgleichenden und sachorientierten Beschluss fassen sollen.
Die Rolle des Bundesministeriums für Gesundheit (BMG) besteht darin, zu kontrollieren, ob die getroffenen Entscheidungen den Vorgaben des Gesetzgebers entsprechen. Diese sogenannte Rechtsaufsicht muss von einer inhaltlichen Fachaufsicht unterschieden werden: Das BMG kann die inhaltliche Zweckmäßigkeit von Beschlüssen nicht prüfen oder bewerten, da sie in der Verantwortung der Selbstverwaltung liegt.
GKV-SV und KBV sind gesetzlich verpflichtet, die Höhe der Honorare in der psychotherapeutischen Versorgung jährlich zu überprüfen und ggf. auf Grundlage aktueller Daten anzupassen. Nachdem sich die Selbstverwaltungspartner im vorliegenden Fall nicht einigen konnten, kam es zu einem Schlichtungsspruch des Erweiterten Bewertungsausschusses, der nunmehr eine Absenkung der Honorare vorsieht.
Die beiden Seiten haben infolge des Schlichtungsspruchs naturgemäß unterschiedliche Sichtweisen auf die konkrete Entscheidung. Beiden Parteien steht nun auch eine gerichtliche Überprüfung der Entscheidung offen – die KBV hat diesen Weg bereits angekündigt.
Ich nehme die möglichen Auswirkungen dieser Entscheidung sehr ernst. Gerade im Bereich der psychischen Gesundheit ist eine stabile und gut erreichbare Versorgung von zentraler Bedeutung. Viele Patientinnen und Patienten warten bereits heute lange auf einen Therapieplatz. Vor diesem Hintergrund haben meine Fachkolleginnen und -kollegen in der SPD-Bundestagsfraktion Bundesministerin Nina Warken aufgefordert zu erläutern, welche Auswirkungen die Entscheidung auf die Versorgung haben kann.
Gleichzeitig haben wir das Bundesministerium für Gesundheit aufgefordert darzulegen, wie der Beschluss im Rahmen der Rechtsaufsicht geprüft wird und ob und welche Maßnahmen ergriffen werden, wenn festgestellt wird, dass der Beschluss negative Auswirkungen auf die Versorgung haben kann.
Die Entscheidung steht leider auch im Kontext der angespannten Finanzlage der gesetzlichen Krankenversicherung. Für mich und die SPD-Bundestagsfraktion ist dabei klar: Maßnahmen zur Stabilisierung der GKV dürfen nicht zulasten der Patientinnen und Patienten gehen und sie dürfen nicht dazu führen, dass sich der Zugang zur Versorgung verschlechtert. Deshalb erwarten wir von Bundesministerin Warken zeitnah Vorschläge für eine nachhaltige Stabilisierung der GKV-Finanzen, die strukturelle Verbesserungen bringen und die Versorgung insgesamt sichern.
Im aktuellen Koalitionsvertrag haben wir ausdrücklich vereinbart, die Versorgung im Bereich der psychischen Gesundheit zu stärken und den Zugang zu Therapie zu verbessern. Dieses Ziel bleibt für uns weiterhin maßgeblich. Wir werden die Antworten und Vorschläge des Ministeriums aufmerksam prüfen und uns dafür einsetzen, dass die psychotherapeutische Versorgung langfristig gesichert bleibt.
Abschließend möchte ich darauf hinweisen, dass Sie selbstverständlich die Möglichkeit haben, auch auf direktem Weg mit dem Deutschen Bundestag, seinen Abgeordneten oder mir Kontakt aufzunehmen – zum Beispiel über https://www.bundestag.de.
Mit freundlichen Grüßen
Bärbel Bas
