Warum bekommen Rentner keinen inflationausgleich
Alle Abgeordnete die alle Jahr 5:% ihrer Diäten erhöhen, bekommen den inflationausgleich das ist bei weiden mehr als die Rentner die letzten jahre bekommen haben was sagen sie da zu
Sehr geehrter Herr E.,
vielen Dank für Ihre Frage.
Sowohl die Höhe der Renten als auch der Diäten der Abgeordneten orientieren sich an der allgemeinen Lohnentwicklung. Als Orientierungsgröße für die Entschädigung der Abgeordneten gelten die Bezüge solcher Amtsinhaberinnen und Amtsinhaber, die eine den Abgeordneten vergleichbare Verantwortung und Belastung haben. Seit 2014 sind dies die einfachen Richterinnen und Richter bei einem obersten Gerichtshof des Bundes.
Viele Beschäftigte haben als Reaktion auf die hohe Inflation deutliche Lohnerhöhungen bekommen – und das völlig zu Recht. Diese Lohnentwicklung spiegelt sich auch in der Anpassung der Renten wider. Rentnerinnen und Rentner haben in den Jahren 2022, 2023 und zuletzt zum 1. Juli dieses Jahres deutliche Rentenerhöhungen erhalten. Die Rente stieg 2022 im Westen um 5,35 Prozent und im Osten um 6,12 Prozent. Im Jahr 2023 stieg sie im Westen um abermals um 4,39 Prozent, im Osten um 5,86 Prozent. Zum 1. Juli 2024 stieg die Rente in Ost und West um 4,57 Prozent. Vergleicht man die Entwicklung der Renten und der Diäten in dieser Wahlperiode, so sind die Renten seit Sommer 2021 prozentual sogar stärker gestiegen als die Diäten der Bundestagsabgeordneten.
Aber natürlich ist mir bewusst, dass die Inflation für Sie und viele andere Rentnerinnen und Rentner trotz der Rentensteigerungen eine große Belastung darstellt. Daher haben wir als Ampel-Koalition viele weitere Maßnahmen zur Entlastung beschlossen. Dafür haben wir seit dem starken Anstieg der Inflation vor knapp zwei Jahren über 300 Milliarden Euro in die Hand genommen. Wir haben beispielsweise die Strom- und Gaspreise gebremst und auch Rentnerinnen und Rentner mit einer Energiepreispauschale in Höhe von 300 Euro entlastet. Mit dem Deutschlandticket machen wir gerade für diejenigen, die nur wenig Geld zur Verfügung haben, Mobilität bezahlbarer.
Besonders wichtig ist mir die Wohngeldreform, mit der gezielt Haushalte mit geringem Einkommen entlastet werden. Diese ist zum 1. Januar 2023 in Kraft getreten. Durch die Reform haben rund zwei Millionen Haushalte Anspruch auf Wohngeld – dreimal mehr als zuvor. Das neue Wohngeld enthält eine dauerhafte Klimakomponente und eine dauerhafte Heizkostenkomponente, um die hohen Energiepreise stärker abzufedern. Auch Sie können überprüfen, ob Sie Anspruch auf Wohngeld haben. Dazu können Sie online den Wohngeldrechner nutzen: https://www.bmwsb.bund.de/Webs/BMWSB/DE/themen/stadt-wohnen/wohnraumfoerderung/wohngeld/wohngeldrechner-2022-artikel.html. Ein Antrag auf Wohngeld kann dann gegebenenfalls bei der örtlichen Wohngeldbehörde der Gemeinde-, Stadt-, Amts- oder Kreisverwaltung gestellt werden. Mehr dazu an Ihrem Wohnort Fürth finden Sie unter https://services.fuerth.de/leistung/wohngeld-beantragung-eines-miet-oder-lastenzuschusses/.
Was die Inflationsausgleichsprämie betrifft: Die Bundesregierung hat es ermöglicht, dass Arbeitgeber ihren Angestellten eine Inflationsausgleichsprämie von bis zu 3.000 Euro auszahlen können. Das ist eine freiwillige Leistung der Arbeitgeber. Der Bund unterstützt diese nur, indem auf diese Ausgleichsprämie keine Steuern oder Sozialabgaben erhoben werden. Rentnerinnen und Rentner erhalten daher keine Inflationsausgleichsprämie, da es sich dabei um ein Instrument handelt, das geschaffen wurde, um Arbeitgebern die Möglichkeit zu geben, ihre Beschäftigten zu entlasten.
Auch Bundestagsabgeordnete erhalten grundsätzlich keine Inflationsausgleichsprämie. Ich selbst habe keine Inflationsausgleichsprämie erhalten und brauche auch keine. Ein Spezialfall allerdings sind Abgeordnete, die gleichzeitig Mitglieder der Bundesregierung sind. Diese profitieren tatsächlich von der Tarifeinigung im öffentlichen Dienst, die automatisch auch auf Regierungsmitglieder angewendet wurde. Ich weiß aber auch, dass viele Regierungsmitglieder diese Prämie für unnötig halten und das zusätzliche Geld daher spenden wollten.
Bei weiteren Fragen zu diesem Thema empfehle ich Ihnen, sich auch direkt an die für Arbeit und Soziales zuständige stellvertretende Fraktionsvorsitzende der SPD-Bundestagsfraktion, Dagmar Schmidt, oder den Sprecher der Arbeitsgruppe Arbeit und Soziales der SPD-Bundestagsfraktion, Dr. Martin Rosemann, zu wenden. Mit Ihrem örtlichen Bundestagsabgeordneten Carsten Träger sind sie für Ihr Anliegen die richtige Ansprechpartnerin und der richtige Ansprechpartner.
Abschließend möchte ich darauf hinweisen, dass Sie selbstverständlich die Möglichkeit haben, auch auf direktem Weg mit dem Deutschen Bundestag, seinen Abgeordneten oder mir Kontakt aufzunehmen. Zum Beispiel über: https://www.bundestag.de.
Mit freundlichen Grüßen
Bärbel Bas