Welche eigene Datengrundlage stützt die Annahme, dass die AU-Pflicht ab Tag 1 den Krankenstand senkt – trotz gegenteiliger Zi/BARMER- und DAK-Studien?
Die Zi/BARMER-Studie (Okt. 2025) und eine DAK-Untersuchung führen den hohen Krankenstand auf Nachwirkungen der Pandemie und die eAU-bedingt höhere Erfassungsrate zurück, nicht auf laxe Nachweispflichten. Beide fanden keinen systematischen Missbrauch. Gab es eigene Auswertungen oder Gutachten der Koalition, die einen kausalen Zusammenhang zwischen der Vier-Tage-Frist und erhöhten Fehlzeiten belegen, und wie stehen diese im Widerspruch zur genannten Studienlage?
Sehr geehrte Frau A.,
vielen Dank für Ihre Frage.
Ihren Unmut und Ihre Kritik gegenüber der Einigung des Koalitionsausschusses, eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU) bereits ab dem ersten Krankheitstag zu verlangen, kann ich gut nachvollziehen. Wie Sie sich denken können, war dies keine Forderung der SPD. In einer Koalition gehören Kompromisse jedoch dazu.
Dabei lohnt sich ein Blick auf die anderen Beschlüsse zu Gesundheitsthemen. Vereinbart ist, dass diese als Paket umgesetzt werden. Das heißt: Änderungen bei der AU kommen erst, wenn auch die Termingarantie bei Fachärztinnen und Fachärzten umgesetzt wird.
Stand heute handelt es sich um einen politischen Beschluss, noch keine Gesetzesänderung. Nach der derzeitigen Rechtslage muss eine AU grundsätzlich erst ab dem vierten Kalendertag vorgelegt werden. Arbeitgeber können allerdings auch schon heute verlangen, dass sie bereits ab dem ersten Krankheitstag vorgelegt wird. Der Beschluss würde insofern vor allem den gesetzlichen Regelfall ändern, nicht die grundsätzliche Möglichkeit.
Wie die Neuregelung konkret aussieht, entscheidet sich im Gesetzgebungsverfahren. Dabei dreht sich die Debatte schon jetzt um zahlreiche Ausgestaltungsmöglichkeiten: Ein Betrieb könnte für sich festlegen, dass eine AU weiterhin erst später vorzulegen ist, ebenso ließe sich das in einem Tarifvertrag regeln. Für uns als SPD ist klar: Wir wollen Beschäftigte, Arztpraxen und Betriebe so wenig wie möglich belasten.
Abschließend möchte ich darauf hinweisen, dass Sie selbstverständlich die Möglichkeit haben, auch auf direktem Weg mit dem Deutschen Bundestag, seinen Abgeordneten oder mir Kontakt aufzunehmen – zum Beispiel über https://www.bundestag.de.
Mit freundlichen Grüßen
Bärbel Bas
